Beschlussvorlage - S/19/0333-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Ermächtigung des Bürgermeisters zum Verkauf eines Feuerwehrfahrzeuges
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Fabian Böhm
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Plau am See
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Vorberatung
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03.06.2024
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Erledigt
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Stadtvertretung Plau am See
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Entscheidung
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05.06.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung stimmt dem Verkauf eines Feuerwehrfahrzeuges (IFA W50 LA), Erstzulassung 1987, zu.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Feuerwehrfahrzeug erneut auszuschreiben und zu einem höchstmöglichen Verkaufspreis zu versteigern.
Der Bürgermeister verpflichtet sich, die Stadtvertretung über den erzielten Verkaufspreis und den Namen des Käufers nach Vertragsabschluss in seinem Bericht über die wichtigen Angelegenheiten der Stadt zu informieren.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG einmalig |
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00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
12605.0714 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Sachverhalt
Mit Beschluss S/19/0333 wurde beschlossen, das ehemalige Tanklöschfahrzeug IFA W50 LA zu verkaufen. Das Fahrzeug ist derzeit untergestellt in der Halle der Feuerwehr am alten Heizkraftwerk am Klüschenberg und wird für aktive Einsätze nicht mehr verwendet. Die Erstzulassung des Tanklöschfahrzeuges erfolgte im Jahr 1987, das Fahrzeug hat eine Laufleistung von 19.297 KM.
Ein KFZ-Wertgutachten ermittelte im Juni 2023 einen Wert i.H.v. von 8.500 € brutto (7.142,86 € netto). In der Bilanz ist das Fahrzeug abgeschrieben und wird nur mit dem Erinnerungswert von 1 € geführt.
Das übliche Verfahren zur Ermittlung des Höchstpreises ist die Auktion. Daher wurde das Fahrzeug über die VEBEG öffentlich ausgeschrieben.
Bei der Ausschreibung gab es eine rege Beteiligung, jedoch lag das Höchstgebot mit 3.455,22 € netto (4.111,71 € brutto) unter dem Mindestverkaufspreis laut Beschluss S/19/0333. Das Bieterfeld bildet den aktuellen Marktwert ab. Die Ergebnisse für die zuletzt veräußerten Fahrzeuge dieser Baureihe, lagen ähnlich. Aus Erfahrung der VEBEG heraus betrachtet, ist ein Verkauf zu diesem Marktwert realistisch.
Es ist vorgesehen, das Fahrzeug nun erneut über die VEBEG auszuschreiben und das Fahrzeug unter Annahme des kommenden Höchstgebotes zu verkaufen.
Die Entscheidung über den Verkauf von Gemeindevermögen obliegt gem. § 22 Abs. 3 der Kommunalverfassung der Stadtvertretung, da keine Wertgrenzen über die Veräußerung von Gemeindevermögen in der Hauptsatzung bestimmt sind.
Der Bürgermeister wird ermächtigt das Fahrzeug erneut auszuschreiben und dieses zu einem höchstmöglichen Verkaufspreis zu versteigern.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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624,6 kB
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