Beschlussvorlage - S/19/0405

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung stellt den Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Plau am See für das Jahr 2019 in der vorliegenden Fassung fest.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Mit Einführung der Doppik zum 01.01.2012 ist gem. § 64 (2) der Kommunalverfassung M-V für städtebauliches Sondervermögen gem. § 136 des Baugesetzbuches eine Sonderrechnung zu führen.

 

Ein Treuhändervertrag über die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen wurde mit Vertrag vom 10.07.1991 mit der BIG-Städtebau GmbH Mecklenburg–Vorpommern Güstrow geschlossen.

Die Sanierungssatzung zur förmlichen Festlegung  des Sanierungsgebietes „Mittelalterlicher Stadtkern“ der Stadt Plau am See wurde von der Stadtvertretung am 10.03.1999 beschlossen und trat rückwirkend zum 30.01.1996 in Kraft.

 

Die Schlussbilanz zum 31.12.2019 weist ein Eigenkapital in Höhe von 195.905,16 Euro und liquide Mittel in Höhe von 201.615,10 € aus.

 

Der Jahresabschluss wurde extern geprüft. Von Herrn Michael Necke als Rechnungsprüfer (IDR) wurde ein „uneingeschränkter Bestätigungsvermerk“ erteilt.

 

 

 

 

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Anlagen

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