Beschlussvorlage - S/19/0420

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Plau am See beschließt die Auftragsvergabe zur Anschaffung von zwei neuen Gebläsen für die städtische Kläranlage an die Firma Kaeser Kompressoren SE in Höhe von 85.256,36 € zu vergeben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

invest. AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND  (Abschreibung) JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

85.256,36 €

85.256,36 €

8.525,64 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

85.256,36 €

Im Ergebnishaushalt

Ja/Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja

Förderung

00,00 €

 

                 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

53803.09600000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Gegenstand dieses Beschlusses ist die Anschaffung von zwei Gebläsen zur Belüftung der Belebung der Kläranlage Plau am See.

Die Kläranlage ist auf eine Ausbaugröße von 15.000 Einwohnerwerte ausgelegt.

Die Kläranlage Plau am See wird als klassische einstufige Belebungsanlage im Durchlaufverfahren betrieben. Nach mechanischer Vorreinigung über eine Siebtrommel, einen Sand- und einen Fettfang wird das Abwasser in das Belebungsbecken eingeleitet. Im Untergeschoss des Betriebsgebäudes befindet sich u. a. der Gebläseraum.

Momentan sind zwei Drehkolbengebläse mit je 37 kW, Baujahr 2006/2007 installiert. Beide werden abhängig von den Parametern Sauerstoff- und Ammoniumgehalt im Belebungsbecken über einen Frequenzumrichter geregelt. Die Drehkolbengebläse sind auf einen Luftvolumenstrom von jeweils 20 m³/min ausgelegt. Die neuen Gebläse sind energieeffizienter, wartungsärmer und haben mehr Luftvolumen. Daher kann mehr Abwasser gereinigt werden.  

Die Submission für die Ausschreibung erfolgte am 14.05.2024 mit dem Ergebnis, dass der Bieter: Kaeser Kompressoren SE den Zuschlag für das Angebot in Höhe von 85.256,36 € erhalten soll.

Die Gebläse werden auf 10 Jahre abgeschrieben. Die Abschreibungssumme wird bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt.

Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Plau am See entscheidet der Bürgermeister über die Vergabe von Aufträgen bis zu einem Wert von 80.000,00 €. Demnach beschließt die Stadtvertretung die Auftragsvergabe.

 

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