Informationsvorlage - S/24/0013

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Beratungsfolge

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Finanz. Auswirkung

Die Ausschussmitglieder erhalten für die Teilnahme an einer Sitzung eine Entschädigung gem. § 15 der Hauptsatzung der Stadt Plau am See.

 

Stadtvertreter / sachk. Einwohner - 40,00 €.

Ausschussvorsitzende - 60,00 €

 

 

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Sachverhalt

Gemäß § 36 Abs. 1 KV M-V i.V.m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Plau am See ist ein Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe zu bilden. Dieser setzt sich aus 7 Mitgliedern zusammen, davon bis zu 3 sachkundigen Einwohner.

Das Aufgabengebiet umfasst die Förderung des Tourismus (Umsetzung des Tourismuskonzeptes), Grundsatzfragen der Erhebung und Verwendung der Kur- und Fremdenverkehrsabgaben, sowie aller städtischen Mittel, die für diesen Bereich vorgesehen sind, Förderung der gewerblichen Wirtschaft, Ansiedlung von Gewerbebetrieben und die Entwicklung der Infrastruktur eines Erholungs- und Luftkurorte. Der Tourismusausschuss berät die Beschlussvorlagen für die Sitzungen der Stadtvertretung vor und gibt eine Beschlussempfehlung ab.

 Gemäß § 9 der Geschäftsordnung ist das modifizierte Höchstzahl-Verfahren (Teiler 1, 3, 5, 7, usw.) anzuwenden.

 

Zuteilung- und Benennungsverfahren § 9a der Geschäftsordnung

Beim Zuteilungs- und Benennungsverfahren wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Mitgliederanzahl der jeweiligen Fraktion oder Zählgemeinschaft nacheinander durch eins, drei, fünf, sieben usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Die Sitze der sachkundigen Einwohner werden zuerst verteilt. Es ist zulässig, dass Fraktionen und Zählgemeinschaft untereinander ihre Sitze für sachkundige Einwohner gegen Sitze für Stadtvertreter tauschen und umgekehrt. Dafür ist eine Erklärung von beiden Tauschpartnern an den Vorsitzenden zu richten. 

Die Losverfahren werden vom Bürgervorsteher durchgeführt. Dies geschieht in öffentlicher Sitzung. Danach teilt der Bürgervorsteher den Fraktionen und Zählgemeinschaften mit, wie viele Sitzen und in welcher Zusammensetzung sie die Gremien zu besetzen haben. Die Fraktion und Zählgemeinschaften erklären darauf innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Bürgervorsteher, mit welchen Personen sie die ihnen zugeteilten Sitze besetzen. 

Die Fraktion- und Zählgemeinschaften haben jede personelle Veränderung innerhalb von einer Woche dem Bürgervorsteher mitzuteilen.

 

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