Informationsvorlage - S/24/0014
Grunddaten
- Betreff:
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„Bestimmung“ der Ausschusssitze bzw. der weiteren Sitze des Ausschusses für öffentliche Angelegenheiten, Kultur, Jugend, Senioren und Sport
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Fabian Böhm
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Plau am See
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Anhörung
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17.07.2024
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Sachverhalt
Gemäß § 36 Abs. 1 KV M-V i.V.m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Plau am See ist ein Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten, Kultur, Jugend, Senioren und Sport zu bilden. Dieser setzt sich aus 7 Mitgliedern zusammen, davon bis zu 3 sachkundigen Einwohner.
Das Aufgabengebiet umfasst die Schulangelegenheiten, Kultur-, Kunst- und Heimatpflege, Patenschaften, Städtefreundschaften, Jugendhilfe, Jugendförderung, Jugendzentrum , Sportförderung und –entwicklung, sowie Seniorenanliegen, Recht, Ordnung und Sauberkeit. Der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten, Kultur, Jugend, Senioren und Sport berät die Beschlussvorlagen für die Sitzungen der Stadtvertretung vor und gibt eine Beschlussempfehlung ab.
Gemäß § 9 der Geschäftsordnung ist das modifizierte Höchstzahl-Verfahren (Teiler 1, 3, 5, 7, usw.) anzuwenden.
Zuteilung- und Benennungsverfahren § 9a der Geschäftsordnung
Beim Zuteilungs- und Benennungsverfahren wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Mitgliederanzahl der jeweiligen Fraktion oder Zählgemeinschaft nacheinander durch eins, drei, fünf, sieben usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Die Sitze der sachkundigen Einwohner werden zuerst verteilt. Es ist zulässig, dass Fraktionen und Zählgemeinschaft untereinander ihre Sitze für sachkundige Einwohner gegen Sitze für Stadtvertreter tauschen und umgekehrt. Dafür ist eine Erklärung von beiden Tauschpartnern an den Vorsitzenden zu richten.
Die Losverfahren werden vom Bürgervorsteher durchgeführt. Dies geschieht in öffentlicher Sitzung. Danach teilt der Bürgervorsteher den Fraktionen und Zählgemeinschaften mit, wie viele Sitzen und in welcher Zusammensetzung sie die Gremien zu besetzen haben. Die Fraktion und Zählgemeinschaften erklären darauf innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Bürgervorsteher, mit welchen Personen sie die ihnen zugeteilten Sitze besetzen.
Die Fraktion- und Zählgemeinschaften haben jede personelle Veränderung innerhalb von einer Woche dem Bürgervorsteher mitzuteilen.
