Informationsvorlage - S/24/0017
Grunddaten
- Betreff:
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„Bestimmung“ der Ausschusssitze bzw. der weiteren Vertreter im Beirat der Wohnungsgesellschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Fabian Böhm
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Plau am See
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Anhörung
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17.07.2024
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Finanz. Auswirkung
Die Tätigkeit des Verwaltungsbeirates, einschließlich seines Vorsitzenden, ist ehrenamtlich. Die Verwaltungsbeiratsmitglieder erhalten für Sitzungen des
Verwaltungsbeirates ein Sitzungsgeld als Auslagenersatz in pauschalierter Form. Über die Höhe des Sitzungsgeldes beschließt die Gesellschafterversammlung.
Sachverhalt
Der Verwaltungsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern, die für die Dauer der Wahlperiode von der Stadtvertretung berufen werden. Die fünf Verwaltungsbeiratsmitglieder unterliegen insbesondere der Informations- und Unterrichtungspflicht nach § 71 Abs. 2 KV M-V, soweit durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Die Entsendung der Verwaltungsbeiratsmitglieder erfolgt durch die Stadtvertretung der Stadt Plau am See. Eine Wiederentsendung ist zulässig.
Gemäß § 9 der Geschäftsordnung ist das modifizierte Höchstzahl-Verfahren (Teiler 1, 3, 5, 7, usw.) anzuwenden.
Zuteilung- und Benennungsverfahren § 9a der Geschäftsordnung
Beim Zuteilungs- und Benennungsverfahren wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Mitgliederanzahl der jeweiligen Fraktion oder Zählgemeinschaft nacheinander durch eins, drei, fünf, sieben usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Die Sitze der sachkundigen Einwohner werden zuerst verteilt. Es ist zulässig, dass Fraktionen und Zählgemeinschaft untereinander ihre Sitze für sachkundige Einwohner gegen Sitze für Stadtvertreter tauschen und umgekehrt. Dafür ist eine Erklärung von beiden Tauschpartnern an den Vorsitzenden zu richten.
Die Losverfahren werden vom Bürgervorsteher durchgeführt. Dies geschieht in öffentlicher Sitzung. Danach teilt der Bürgervorsteher den Fraktionen und Zählgemeinschaften mit, wie viele Sitze und in welcher Zusammensetzung sie die Gremien zu besetzen haben. Die Fraktion und Zählgemeinschaften erklären darauf innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Bürgervorsteher, mit welchen Personen sie die ihnen zugeteilten Sitze besetzen.
Die Fraktionen und Zählgemeinschaften haben jede personelle Veränderung innerhalb von einer Woche dem Bürgervorsteher mitzuteilen.
