Beschlussvorlage - S/24/0018
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Schenkung eines Elektrorollers
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Fabian Böhm
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Plau am See
|
Entscheidung
|
|
|
|
17.07.2024
|
Finanz. Auswirkung
|
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
|
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
|
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
|
Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
|
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
|
Förderung |
00,00 € |
|
|
|
Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000.0000 |
|
Beiträge |
00,00 € |
|
|
Sachverhalt
Herr J. bietet der Stadt Plau am See eine Schenkung eines Elektrorollers an. Der Roller hat ca. 350 Km Laufleistung und ist knapp 2 Jahre alt. Der Neupreis lag laut Herrn J. bei ca. 2.700 €. Jetzt könnte er noch einen geschätzten Wert von ca. 1.200 € haben.
Die Verwaltung der Stadt Plau am See könnte den Elektroroller am Rathaus platzieren und beispielsweise gut durch das Ordnungsamt (Politeure), sowie durch das Bauamt für Termine/Aufgaben innerhalb der Stadt nutzen, die ohne Probleme mit dem Elektroroller erreichbar sind. Die Unterhaltungskosten wären sodann zu tragen.
Gem. § 44 Abs. 4 KV M-V i.V.m. mit § 6 Abs. 4 Hauptausschuss und § 9 Abs. 7 Bürgermeister liegt der geschätzte Preis überhalb der veranschlagten Wertgrenzen, sodass die Entscheidung der Stadtvertretung obliegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
211,8 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
770,7 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
735,7 kB
|
