Beschlussvorlage - S/24/0018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Plau am See beschließt die Annahme einer Schenkung eines Elektrorollers, gem. § 44 Abs. 4 KV M-V.

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000.0000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Herr J. bietet der Stadt Plau am See eine Schenkung eines Elektrorollers an. Der Roller hat ca. 350 Km Laufleistung und ist knapp 2 Jahre alt. Der Neupreis lag laut Herrn J. bei ca. 2.700 €. Jetzt könnte er noch einen geschätzten Wert von ca. 1.200 € haben.

Die Verwaltung der Stadt Plau am See könnte den Elektroroller am Rathaus platzieren und beispielsweise gut durch das Ordnungsamt (Politeure), sowie durch das Bauamt für Termine/Aufgaben innerhalb der Stadt nutzen, die ohne Probleme mit dem Elektroroller erreichbar sind. Die Unterhaltungskosten wären sodann zu tragen.

Gem. § 44 Abs. 4  KV M-V i.V.m. mit § 6 Abs. 4 Hauptausschuss und § 9 Abs. 7 Bürgermeister liegt der geschätzte Preis überhalb der veranschlagten Wertgrenzen, sodass die Entscheidung der Stadtvertretung obliegt.

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Anlagen

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