Informationsvorlage - S/24/0021

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Beratungsfolge

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Finanz. Auswirkung

Die Stellvertreter des Bürgermeisters erhalten eine Aufwandsentschädigung gem. § 10 der Hauptsatzung der Stadt Plau am See.

 

1. Stellvertreter/in -  200,00 €

2. Stellvertreter/in - 100,00 €

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Sachverhalt

Der/Die zweite Stellvertreter/in des Bürgermeisters ist für die Dauer ihrer/seiner Amtszeit zur/m Ehrenbeamtin/Ehrenbeamten zu ernennen.

Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde gem. § 7 (2) LBG M-V. Anschließend leistet er/sie den Diensteid.

 

 Die Formel lautet:

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, (so wahr mir Gott helfe).“

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