Beschlussvorlage - S/24/0033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Infrastruktur und Umwelt Stadt Plau am See wählt Herrn/Frau        zum/r ersten Stellvertreter/in der/s Ausschussvorsitzenden.

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Finanz. Auswirkung

Der/Die erste Stellvertreter/in des Vorsitzes erhält gemäß § 15 (6) der Hauptsatzung der Stadt Plau am See ein funktionsbezogenes Sitzungsgeld von 40,00 Euro pro Sitzung, oder im Falle der Vertretung des Vorsitzenden ein erhöhtes funktionsbezogenes Sitzungsgeld von 60,00 Euro pro Sitzung.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 36 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes M-V i.V.m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Plau am See wählt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Infrastruktur und Umwelt Stadt Plau am See aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n, sowie zwei Stellvertreter/innen. Im Falle der Vertretung der/s Vorsitzenden beruft der/die erste Stellvertreter/in die Sitzungen des Ausschusses ein und leitet sie.

Über die Vorschläge aus dem Ausschuss wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag eines Ausschussmitgliedes muss geheim abgestimmt werden. Gewählt ist, wer die meistern Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das durch den an Lebensjahren älteste Mitglied zu ziehen ist. Soweit nur eine Person zur Wahl steht, ist diese gewählt, wenn sie mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.

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