Beschlussvorlage - S/24/0037
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl des/der zweiten Stellvertreters/Stellvertreterin der/s Vorsitzenden des Ausschusses für öffentliche Angelegenheiten, Kultur, Jugend, Senioren und Sport Stadt Plau am See
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Johanna Klöpping
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten, Kultur, Jugend, Senioren und Sport Stadt Plau am See
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Entscheidung
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18.09.2024
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Finanz. Auswirkung
Der/die zweite Stellvertreter/in des Vorsitzes erhält gemäß § 15 (6) der Hauptsatzung der Stadt Plau am See ein funktionsbezogenes Sitzungsgeld von 40,00 Euro pro Sitzung, oder im Falle der Vertretung des Vorsitzenden ein erhöhtes funktionsbezogenes Sitzungsgeld von 60,00 Euro pro Sitzung.
Sachverhalt
Gemäß § 36 Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes M-V i.V.m § 7 der Hauptsatzung der Stadt Plau am See wählt der Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten, Kultur, Jugend, Senioren und Sport Stadt Plau am See aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n, sowie zwei Stellvertreter/innen. Im Falle der Vertretung der/s Vorsitzende/n und der/s ersten Stellvertreters/in beruft der/die zweite Stellvertreter/in die Sitzungen des Ausschusses ein und leitet sie.
Über die Vorschläge aus dem Ausschuss wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag eines Ausschussmitgliedes muss geheim abgestimmt werden. Gewählt ist, wer die meistern Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das durch das an Lebensjahren älteste Mitglied zu ziehen ist. Soweit nur eine Person zur Wahl steht, ist diese gewählt, wenn sie mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.
