Beschlussvorlage - S/24/0043

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die 1.Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Plau am See für das Haushaltsjahr 2024 mit Anlagen in der vorliegenden Fassung.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Sachverhalt

Anlass der Nachtragshaushaltssatzung sind die Errichtung eines Anbaus für die Grundschule Kantor-Carl-Ehrich und damit verbunden der Ankauf eines Grundstückes. Hierzu besteht bereits ein Zuwendungsbescheid vom Landkreis vom 04.05.2024 in Höhe von 600.000 €.

Die Straße zu Kalkofen ist aufgrund des Hochwassers und der Überspülung anzuheben
(+165.000 €).

Die Brandmeldeanlage soll nicht nur in der Grundschule sondern auch in den Horträumen installiert werden.

Der Stellenplan wird aufgrund von Mehrbedarf in der Anlagenbuchhaltung geändert.

Weitere Haushaltspositionen wurden nach vorliegender Rechnungslegung angepasst.

 

Auch mit den Veränderungen ist der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 GemHVO-Doppik gegeben.

Die Finanzplanung wird mit dem Nachtragshaushalt ebenfalls geändert.

 

Auf der Grundlage des § 22 Abs. 3 Nr. 8 i.V.m. den §§ 45, 47, 48 der Kommunalverfassung (KV M-V) soll die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Plau am See für das Haushaltsjahr 2024 samt Anlagen beschlossen werden.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...