Informationsvorlage - S/24/0050

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Beratungsfolge

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000.0000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Die Bauherrin des Grundstückes „Rathenauweg 17“ hat auf ihrem Grundstück einen verfahrensfreien Geräteschuppen (9 m²) auf einer Fläche mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern (ehemals Biotop) errichtet. Um auf dieser Fläche bauliche Anlagen zu errichten bzw. sowie Versiegelungen durchzuführen, benötigt die Bauherrin eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 28 „Rathenauweg“.

 

Mit der Baugenehmigung wurde der Bauherrin mitgeteilt, dass sich auf ihrem Grundstück ein gesetzlich geschütztes naturnahes Feldgehölz (Biotop) sowie eine Eiche befindet, welches sie bereits entfernt sowie die Eiche mit Genehmigung gefällt hat. Somit stellt sich die Fläche nicht mehr als naturnahes Feldgehölz (Biotop) sowie als Fläche mit Bindung für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern ….. dar. 

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Anlagen

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