Informationsvorlage - S/24/0051

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Beratungsfolge

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000.0000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Der Bauherr des Grundstückes „Rathenauweg 15“ hat auf seinem Grundstück Pflasterarbeiten, wie Terrasse und Weg, (verfahrensfrei) durchgeführt sowie eine Lagerfläche für Baumaterial auf einer Fläche mit Bindung für Bepflanzung und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern angelegt. Um diese Fläche versiegeln zu können bzw. zu nutzen, benötigt der Bauherr eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 28 „Rathenauweg“.

 

Mit der Erklärung nach § 62 LBauO (Genehmigungsfreistellung) wurde dem Bauherrn mitgeteilt, dass ein Teil seines Grundstückes eine Fläche mit Bindung für Bepflanzung und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ist und so erhalten bleiben muss.  

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Anlagen

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