Informationsvorlage - S/24/0065
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzneubau der Brücke über die Müritz-Elde-Wasserstraße in Plau am See (B103).
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Katharina Klähn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Infrastruktur und Umwelt Stadt Plau am See
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Entscheidung
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26.11.2024
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Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000.0000 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Sachverhalt
Durch das Straßenbauamt Schwerin werden in Auftragsverwaltung die Belange des Baulastenträgers „Bund“ vertreten. Der „Bund“ ist für die verkehrssichere und leistungsfähige Herstellung der Bundesstraßen und des straßenbegleitenden Radweges zuständig. Somit liegt auch die Verantwortung für den Ersatzneubau der Brücke über die Müritz-Elde-Wasserstraße in deren Händen.
Die Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt Plau am See in einem persönlichen Gespräch darüber informiert, dass ein Ersatzneubau dieser Brücke in voraussichtlich 5 Jahren durchgeführt werden muss und jetzt bereits die Planungsphase beginnt. Weiterhin wurde der Stadt Plau am See eine Entscheidungsvorlage für die Festlegung der Verkehrsbreiten und -höhen übergeben. Diese Vorlage beinhaltet die Erläuterung von 4 möglichen Varianten zur Umsetzung des Ersatzneubaus. Für die verbindliche Festlegung der Forderungen ist ein Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau- und Infrastruktur und Umwelt erforderlich.
Unter Beachtung der örtlichen Randbedingungen und des technischen Vorschriftenwerkes sowie der gebotenen Wirtschaftlichkeit ist die Variante A / I die Vorzugsvariante für den Bund. Bei Umsetzung dieser Variante ergibt sich für die Stadt Plau am See keine bzw. keine wesentliche Beteiligung an den Baukosten. Auf Verlangen der Stadt Plau am See ist auch die Umsetzung der Varianten A / II, B / I oder B / II möglich. Durch die Anordnung von Gehwegen bzw. die Vergrößerung der lichten Höhen unterhalb des Brückenbauwerkes erhöhen sich die Baukosten (höhere und breitere Straßendämme, längere Ausbaulänge, Treppenanlagen, breitere und höhere Brücke, Stützmauern).
Die sich ergebenden Mehrkosten gegenüber der Variante A / I sind in diesem Fall von der Stadt Plau am See zu tragen. Der sich ergebende Kostenanteil ist in der Anlage ausgewiesen.
Der angegebenen Kostenanteil der Stadt Plau am See ist eine Kostenannahme. Die endgültige Höhe des Kostenanteils der Stadt Plau am See ergibt sich aus der Entwurfsplanung und der zugehörigen Kostenberechnung. Die Kostentragung wird in einer Kostenteilungsvereinbarung auf Basis der einschlägigen Richtlinien geregelt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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