Beschlussvorlage - S/24/0078

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung Plau am See beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Plau am See in der beiliegenden Fassung.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000.0000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Plau am See berücksichtigt die geänderte Kommunalverfassung M-V, die am 09. Juni 2024 in Kraft trat. Die geänderte Kommunalverfassung beinhaltet unter anderem auch neue Regelungen zu den Vergabeverfahren (neu: § 22 Abs. 4a KV MV), sowie zu den Beiräten (§41a KV MV). 

Bestehende Regelungen (beratende Ausschüsse, Seniorenbeirat...) wurden für die Rechtssicherheit an die Formulierungen der neuen Mustersatzung 2024 des Städte- und Gemeindetages M-V (Anlage 1) für eine hauptamtlich verwaltete Gemeinde angepasst. Erweitert wurde die Hauptsatzung um die Regelung über stellvertretende Ausschussmitglieder, sowie um eine Regelung über Wesentlichkeits- und Erheblichkeitsgrenzen gem. § 48 KV M-V. Der Prüfungsausschuss vom Landkreis hatte angeraten, hierzu eine Regelung in der Hauptsatzung festzulegen. Die Wesentlichkeits- und Erheblichkeitsgrenzen regeln, wann eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen werden muss. Bisher waren die Wesentlichkeits- und Erheblichkeitsgrenzen in der Haushaltssatzung der Stadt Plau am See festgelegt und mussten jedes Jahr erneut festgelegt werden.

Aufgrund der neuen Regelung zum Vergabeverfahren wurden die §§ "6 Hauptausschuss" und "9 Bürgermeister" neu strukturiert und vom Aufbau her an die neue Mustersatzung 2024 angelehnt.

Durch die Zusammenlegung von einzelnen Paragraphen (zur Ortsteilvertretung, Wahl der Ortsteilvertretung, Aufgaben der Ortsteilvertretung) konnte die neue Hauptsatzung insgesamt in der Anzahl der Paragraphen verschlankt werden. 

Zur besseren Lesbarkeit (Barrierefreiheit) wurde die Neufassung der Hauptsatzung in der Schriftart Arial / Gr. 11 erstellt.

Der Erlass der vorliegenden Hauptsatzung als Neufassung bedarf der Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises. Die vorliegende Neufassung wurde bereits mit der unteren Rechtsaufsichtsbehörde vorabgestimmt, alle Anmerkungen seitens der unteren Rechtsaufsichtsbehörde wurden von der Verwaltung eingearbeitet. 

Reduzieren

Anlagen

Loading...