Informationsvorlage - S/24/0081

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Beratungsfolge

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000.0000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Nach dem derzeitigen Entwurf für 2025 wird der Haushalt im Ergebnis- und Finanzhaushalt ausgeglichen sein. Die Liquidität wird jedoch wie in 2024 nicht ausreichen. Deshalb ist ein Kassenkredit vorzusehen, der den genehmigungsfreien Betrag übersteigt. Damit kann die Haushaltssatzung erst nach Genehmigung durch die Kommunalaufsicht in Kraft treten.

Im Rahmen einer Lesung sollen die Positionen 11403-Bauhof, der Teilhaushalt 7 und 61100-Steuern, allgemeine Zuweisungen im Haushalt für 2025 näher erläutert bzw. zur Entscheidung gestellt werden. 

 

Die Anlagen zu den genannten Positionen werden nachgereicht.

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