Beschlussvorlage - S/24/0079

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss erteilt die Zustimmung zur Durchführung von Wasserflügen in der Seeluster Bucht in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober 2025 (es wird nicht kontinuierlich geflogen, sondern nach Bedarf). Die gesetzlichen Ruhezeiten sind einzuhalten. 

 

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000.0000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Der Antragsteller Baltic Seaplane GmbH bittet um Zustimmung, die Erlaubnis für die Saison 2025 für Starts und Landungen mit dem Wasserflugzeug auf dem Plauer See in der Seeluster Bucht und östlich der Stadt Plau am See, sowie vor der Eldemündung zu erteilen. Die Durchführung von Wasserflügen in der Seeluster Bucht soll in der Zeit vom 1. April bis 31. Oktober 2025 erfolgen. Es wird nicht kontinuierlich geflogen, sondern nach Bedarf.

 

Das Anlegen erfolgt wie im Vorjahr an der im Bebauungsplan Nr. 35 der Stadt Plau am See festgelegten Stelle. Auch ist für die Saison 2025 ein Nutzungsvertrag für eine Teilfläche von etwa 65 m² zum Abstellen der notwendigen Sicherheitsausrüstung im Flur 16, Gemarkung Plau aus dem Flurstück 332/12 unterhalb der Seepromenade abzuschließen.

 

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Anlagen

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