Beschlussvorlage - S/24/0080

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt die Annahme der durch den CDU-Gemeindeverband Plau am See übergebenen Spende (gem. Wertgrenzen des § 6 (4) der Hauptsatzung der Stadt Plau am See) in Höhe von 1.000,00 Euro zweckgebunden für den Kinderhort Plau am See.

Einzelspenden von:

Rüdiger Hoppenhöft, Im Seewinkel 12, 19395 Plau am See - 500,00 Euro

Albrecht Reisch, Im Seewinkel 10, 19395 Plau am See - 500,00 Euro

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000.0000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Der CDU-Gemeindeverband Plau am See spendet 1.000,00 Euro zweckgebunden für den Kinderhort Plau am See. 

Gem. § 44 (4) der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) i.V.m. den Wertgrenzen aus § 6 (4) der Hauptsatzung Plau am See entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden in den Wertgrenzen von 100,00 Euro bis höchstens 1.000,00 Euro.

 

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Anlagen

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