Informationsvorlage - S/24/0052
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Errichtung einer Hundebadestelle im Ortsteil Quetzin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Kurverwaltung
- Bearbeiter:
- Martina Höppner
- Antragsteller:
- Quetziner Siedler- und Heimatverein e.V.
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für öffentliche Angelegenheiten, Kultur, Jugend, Senioren und Sport Stadt Plau am See
|
Anhörung
|
|
|
|
17.02.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe Stadt Plau am See
|
Anhörung
|
|
|
|
18.02.2025
|
Finanz. Auswirkung
|
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
|
450,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
|
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
|
Eigenmittel |
450,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
|
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
|
Förderung |
00,00 € |
|
|
|
Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000.0000 |
|
Beiträge |
00,00 € |
|
|
Sachverhalt
Die Gästegruppe „Urlaub mit Hund“ hat in Plau am See stark zugenommen. Um dieser Zielgruppe und deren Nachfrage besser gerecht zu werden, ist die dafür vorhandene Infrastruktur neu zu bewerten. Bisher gibt es in Plau am See zwei ausgewiesene Hundebadestellen, die stark frequentiert werden. In den Sommermonaten kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Badegästen mit und ohne Hund an den öffentlichen Badestellen der Stadt. Der Quetziner Siedler- und Heimatverein hat einen Antrag auf Errichtung einer zusätzlichen Hundebadestelle gestellt. Die Neueinrichtung und Ausweisung dieser Badestelle wäre ohne größere Investitionen (450 €) grundsätzlich möglich. (Sachkonten 41800/55102 0829)
Jedoch ist für die Einrichtung einer Hundebadestelle im bezeichneten Bereich eine naturschutzrechtliche Genehmigung notwendig. Der Bereich liegt im FFH und EU-Vogelschutzgebiet Plauer See. Es gilt ein Verschlechterungsverbot. Die zuständige Naturschutzbehörde muss beteiligt werden. Eine Zusage gibt es noch nicht.
Sofern dieser Ausschuss sich mehrheitlich für die Implementierung dieser Hundebadestelle ausspricht, würde die Verwaltung bei der Naturschutzbehörde eine entsprechende Anfrage stellen und dieses Vorhaben nach positiver Rückmeldung der Naturschutzbehörde bestenfalls noch vor der Badesaison 2025 umsetzen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
2
|
(wie Dokument)
|
322,7 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
204,1 kB
|
