Informationsvorlage - S/24/0077

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Beratungsfolge

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Für die zukunftsfähige Aufstellung des Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern bereitet die Landesregierung ein Tourismusgesetz vor. Das geplante Gesetz – es wäre das erste in Deutschland – soll die Tourismusfinanzierung neu aufstellen und die Strukturen auf lokaler und regionaler Ebene sichern.

1. Der neu berufene Tourismusbeirat tagte erstmals im September 2022. Zudem wurden drei verschiedene Arbeitsgruppen initiiert: AG Tourismusgesetz, AG Tourismusakademie und AG Destinationen. Laut Wirtschaftsministerium ist die Verabschiedung eines Tourismusgesetzes für MV für Anfang 2026 angedacht.

2. Tobias Woitendorf wurde als Tourismusbeauftragter des Landes Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt. Er soll als Berater der Landesregierung fungieren. Die Koordinierung der touristischen Zukunftsaufgaben (Tourismusgesetz, Destinationsentwicklung, Umsetzung der Landestourismuskonzeption) gehört zu seinen Aufgaben.

3. Neue Prädikate "Tourismusort" und "Tourismusregion"
Anerkannte Tourismusorte und Tourismus­regionen sind zur Erhebung einer gästebasierten Kurabgabe berechtigt. Die Fremden­verkehrs­abgabe bleibt von der Gesetzesänderung unberührt. Zur Erhebung der Fremden­verkehrs­abgabe sind weiterhin nur prädikatisierte Kur- und Erholungsorte berechtigt.

Nach aktuellen Informationen soll der Referentenentwurf zum Tourismusgesetz in Kürze an die Tourismusverbände weitergeleitet werden. Höchstwahrscheinlich wird es so sein, dass sich jeder prädikatisierter Ort, so auch Plau am See, einer Destination bzw. einem Tourismusverband anschließen bzw. zuordnen muss. Eine Doppelzuordnung, so wie wir es in Plau am See mit einer Mitgliedschaft im Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte sowie im Tourismusverband Mecklenburg-Schwerin aktuell praktizieren, soll dann wohl nicht mehr möglich sein. Aus Sicht der Verwaltung ist es schwierig, sich zu entscheiden, welchen Tourismusverband bzw. welcher Destination man sich zuordnet. Wird Plau am See touristisch doch eher mit der Mecklenburgischen Seenplatte in Verbindung gebracht, liegt die politische und verwaltungsbezogene Zugehörigkeit eher im Landkreis LUP und somit im Tourismusverband Mecklenburg-Schwerin. Aus unserer Sicht sollte im Beteiligungsverfahren zum Referentengesetzentwurf mithilfe der beiden Tourismusverbände angestrebt werden, den Entwurf des Tourismusgesetzes so anzupassen, dass es  den wenigen Orten wie uns, mit der beschriebenen, besonderen Lage, weiterhin möglich ist, in zwei Destinationen bzw. Tourismusverbänden aktiv zu sein.

Um hier ein Stimmungsbild aus dem Ausschuss zu erhalten, wollen wir dieses Thema kurz diskutieren und uns bestenfalls ein Votum einholen, wir wie als Verwaltung hier weiter agieren sollen.  

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