Informationsvorlage - S/24/0063-1

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Beratungsfolge

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

9.000,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

 Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja 

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

54100.04825

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Nach ausführlicher Prüfung hat die zuständige Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim gemäß NatSchAG M-V § 40 der Stadt Plau am See Fällgenehmigungen für kranke Rosskastanien (Aesculus hippocastanum) erteilt sowie als Auflage Ersatzpflanzungen einschließlich mehrjähriger Entwicklungspflege festgesetzt.

 

Für den Ortsteil Leisten stehen aktuell noch 9 Ersatzpflanzungen einschließlich Entwicklungspflege aus. Bis Ende November 2025 sollen in der Kastanienallee Esskastanien (Castanea sativa) gepflanzt werden. Somit kann auch weiterhin der Bezug zum Straßennamen bestehen bleiben, was vor allem aus kulturhistorischer Sicht bei den Anwohnern auf hohe Wertschätzung stößt.

 

In Absprache mit den Baumschulen aus der Region sowie der Unteren Naturschutzbehörde ist die Neubepflanzung mit Rosskastanien (sowohl rotblühende als auch weißblühende Art) nicht empfehlenswert, da diese Krankheiten entwickeln, welche zum frühzeitigen Absterben führen. Z. B. Rosskastanien-Miniermotte, Pseudomonas, Phytophthora oder Verticililium-Welke. Die Neupflanzungen würden sich über das Wurzelsystem in der Allee von den älteren Rosskastanien anstecken und somit die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.

Esskastanien (syn. Edelkastanien) gehören zu den Buchengewächsen (Fagaceae) und sind nicht mit Rosskastanien verwandt. In der Variante Hochstamm sowie mit dem fachlich korrekten Erziehungsschnitt in der Jugendphase werden die Alleebäume das Landschaftsbild des Ortsteiles Leisten vervollständigen und zu einem Blickfang.

 

Die Kosten betragen ca. 9.000,00 € brutto.

 

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Anlagen

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