Informationsvorlage - S/24/0098

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Beratungsfolge

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000.0000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

In den letzten Monaten gab es vermehrt Anfragen zur Errichtung von PV Freiflächenanlagen. Hierbei handelt es sich in der Regel um Agri-PV Anlagen, da diese vom Zielabweichungsverfahren (ZAV) ausgenommen sind. Im Kriterienkatalog des Wirtschaftsministeriums zum ZAV werden im Rahmen einer Bewertungsmatrix klare Punkte abgefragt, u.a. auch der Nutzen für die Gemeinde.

Die potentiellen Investoren bitten bei ihren Anfragen regelmäßig um Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Aus Sicht der Verwaltung sollten alle Investoren vor Anhörung im Ausschuss oder der Beschlussfassung über die Aufstellung eines B-Planes Unterlagen vorlegen, die mindestens folgende Aussagen umfassen: genaue Flächen mit unterzeichneten Vorverträgen, Aussagen zum Nutzen für die Gemeinde anhand des Kriterienkatalogs und der Bewertungsmatrix des Wirtschaftsministeriums - auch wenn kein ZAV erforderlich ist, sowie eine Kostenübernahmeerklärung.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Infrastruktur und Umwelt befürwortet diese Herangehensweise.

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