Informationsvorlage - S/24/0117

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Beratungsfolge

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000.0000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Der Bauherr des Grundstückes „1. Wasserstraße 1“ hat eine Bauantrag auf „Anbau eines Balkons an ein Wohnhaus“ mit dem Befreiungs- bzw. Abweichungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 25.2 – 3. Änderung „Mittelalterlicher Stadtkern“ - Überschreitung der Baulinie gestellt. Der Bauherr möchte einen Balkon in den Maßen 1,04 m x 3,11 m anbauen und überschreitet mit dem Anbau des Balkons die Baulinie. Laut B-Plan Nr. 25.2 – 3. Änderung i. V. m. der 2. Änderung Pkt. 2.2 ist eine Überschreitung der Baulinie nur für Hauseingangstreppen bis zu 1,50 m zulässig. Aber rückwertige Baugrenzen dürfen laut Pkt. 2.3 mit Balkone (1,50 m x 5,00 m) überschritten werden.

    

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Anlagen

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