Beschlussvorlage - S/24/0103
Grunddaten
- Betreff:
-
Zweite Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Daniela Knöfler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Infrastruktur und Umwelt Stadt Plau am See
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Vorberatung
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02.06.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Plau am See
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Vorberatung
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16.06.2025
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Erledigt
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Stadtvertretung Plau am See
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Entscheidung
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25.06.2025
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Sachverhalt
Die Stadt Plau am See ist aufgrund des Wassergesetzes zur Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlammes, sowie des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers im Gemeindegebiet verpflichtet.
Die Stadt Plau am See bedient sich zur Erbringung dieser Leistung eines privaten Entsorgers. Im Durchschnitt der letzten drei Jahre waren 25 Kleinkläranlagen und 120 abflusslose Sammelgruben zu entsorgen.
Auf Grund des bestehenden Vertrages mit dem privaten Entsorger, der ein festes Laufzeitende hat (30.06.2025) musste die Leistung neu ausgeschrieben werden.
Nach der erfolgten Ausschreibung sind die jetzigen Gebührensätze nicht mehr ausreichend. Als Grundlage für die neuen Gebührensätze für den Transport wurden die des einzigen Anbieters gewählt und ohne Aufschläge übernommen. Die Gebühr für die Schlauchlänge bleibt gleich. Es kommt zu folgenden Erhöhungen:
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Gebühr bisher |
Gebühr neu |
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Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben größer 2,5 cbm je cbm |
11,90 € |
15,47 € |
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Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben bis 2,5 cbm je Abholung |
35,70 € |
47,60 € |
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Fehlfahrten |
35,70 € |
47,60 € |
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Notdienst |
59,50 € |
119,00 € |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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131,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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98,2 kB
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