Beschlussvorlage - S/24/0103

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung Plau am See beschließt die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmittel sind in 53803.52920000 eingestellt, es erfolgt eine direkte Berechnung für die Gebührenpflichtigen

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Sachverhalt

Die Stadt Plau am See ist aufgrund des Wassergesetzes zur Beseitigung des in Kleinkläran­lagen anfallenden Schlammes, sowie des in abflusslosen Gruben gesammelten Abwassers im Gemeindegebiet verpflichtet.

Die Stadt Plau am See bedient sich zur Erbringung dieser Leistung eines privaten Entsorgers. Im Durchschnitt der letzten drei Jahre waren 25 Kleinkläranlagen und 120 abflusslose Sammelgruben zu entsorgen.

Auf Grund des bestehenden Vertrages mit dem privaten Entsorger, der ein festes Laufzeitende hat (30.06.2025) musste die Leistung neu ausgeschrieben werden.

Nach der erfolgten Ausschreibung sind die jetzigen Gebührensätze nicht mehr ausreichend. Als Grundlage für die neuen Gebührensätze für den Transport wurden die des einzigen Anbieters gewählt und ohne Aufschläge übernommen. Die Gebühr für die Schlauchlänge bleibt gleich. Es kommt zu folgenden Erhöhungen:

 

Gebühr bisher

Gebühr neu

Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben größer 2,5 cbm je cbm

         11,90 €

       15,47 €

Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben bis 2,5 cbm je Abholung

         35,70 €

       47,60 €

Fehlfahrten

         35,70 €

       47,60 €

Notdienst

         59,50 €

      119,00 €

 

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Anlagen

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