Beschlussvorlage - S/24/0128

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Plau am See für das Haushaltsjahr 2020.

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Finanz. Auswirkung

 keine

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) hat die Gemeindevertretung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

 

Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben.

 

Der Jahresabschluss wurde durch die NKHR-Beratung extern geprüft. Der Prüfer empfiehlt die Entlastung.

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