Beschlussvorlage - S/19/0413-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019 - nach Aufhebung des Beschlusses vom 21.05.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Marika Seewald
- Antragsteller:
- Seewald
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss Stadt Plau am See
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Plau am See
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Vorberatung
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16.06.2025
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Erledigt
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Stadtvertretung Plau am See
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Entscheidung
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25.06.2025
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Sachverhalt
Gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) hat die Gemeindevertretung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben.
Der Jahresabschluss wurde durch die NKHR-Beratung extern geprüft. Der Prüfer empfiehlt die Entlastung.
Nach Aufhebung des Beschlusses ist über die Entlastung des Bürgermeisters neu zu entscheiden.
