Beschlussvorlage - S/19/0412-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung stellt den Jahresabschluss der Stadt Plau am See für das Jahr 2019 in der vorliegenden Fassung fest.

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Finanz. Auswirkung

 keine

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Sachverhalt

 Am 21.05.2024 wurde der Feststellungsbeschluss mit folgenden Angaben gefasst:

 

Im Haushaltsjahr 2019 schließt der Ergebnishaushalt mit einem Überschuss in Höhe von 607.720,90 € ab.

 

Der zweckgebundenen Kapitalrücklage wurden investiv gebundene Zuweisungen in Höhe von 395.845,82 € zugeführt.

 

Die Schlussbilanz zum 31.12.2019 weist ein Eigenkapital in Höhe von 26.340.230,75 € und liquide Mittel in Höhe von 3.202.668,62 € aus.

 

Der Jahresabschluss wurde extern geprüft. Von Herrn Michael Necke als Rechnungsprüfer (IDR) wurde ein „uneingeschränkter Bestätigungsvermerk“ erteilt.

 

Die Bilanz beinhaltete zum Zeitpunkt der Beschlussfassung einen Ausweisfehler. Er betraf den Ausweis der liquiden Mittel des städtebaulichen Sondervermögens der Stadt Plau am See. Das Softwareunternehmen war bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht in der Lage, diesen Fehler zu korrigieren. Die Korrektur im Nachhinein ergab jedoch eine andere Zuordnung zu den Bilanzpositionen und damit auch eine andere Bilanzsumme, so dass sich der Rechnungsprüfungsausschuss auf seiner Sitzung am 11.03.2025 für die Aufhebung des Beschlusses zur Feststellung des Jahresabschluss 2019 ausgesprochen hat.

  

Auswirkung der Korrektur:

 

Die Ergebnis- und Finanzrechnung haben sich nicht geändert.

Der Ausweisfehler war dem externen Prüfer bekannt und hatte keinen Einfluss auf den Bestätigungsvermerk.

 

 

 

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Anlagen

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