Beschlussvorlage - S/24/0118
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfes der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Plau am See gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Yvonne Manewald
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Infrastruktur und Umwelt Stadt Plau am See
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Vorberatung
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23.06.2025
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Plau am See
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Vorberatung
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16.06.2025
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Erledigt
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Stadtvertretung Plau am See
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Entscheidung
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25.06.2025
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt:
- Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der dazugehörigen Begründung (Stand 08.04.2025) mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung mit Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten hierüber auf elektronischem Weg zu benachrichtigen. Die Internetseite oder Internetadresse, unter die die Unterlagen eingesehen werden können, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bestehen.
- Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zur Begründung einzuholen.
Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000.0000 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Sachverhalt
Auf der Stadtvertretersitzung vom 28.06.2023 wurde der Beschluss über die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Plau am See gefasst.
Nach den durchgeführten frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte. Die Stellungnahmen liegen nunmehr vor (siehe Anlage). Die berücksichtigten Anregungen und die Ergebnisse der weiteren Abstimmungen mit Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden in dem vorliegenden Entwurf des Flächennutzungsplanes und in die Begründung mit Umweltbericht eingearbeitet.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind nunmehr der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung mit Umweltbericht sowie der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hierüber auf elektronischem Wege zu benachrichtigen. Die Internetseite oder Internetadresse, unter die die Unterlagen eingesehen werden können, die Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Daue der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bestehen.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zur Begründung einzuholen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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85,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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4 MB
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