Informationsvorlage - S/24/0131

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Beratungsfolge

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000.0000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Die Bauherrin des Grundstückes „Rathenauweg 17“ hat auf ihrem Grundstück am Rathenauweg ein Carport errichtet. Diese Fläche darf laut Bebauungsplan Pkt. 2.1 nicht bebaut werden. Um auf dieser Fläche bauliche Anlagen (Carport) zu errichten, benötigt die Bauherrin eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 28, Pkt. 2.1 „Die Errichtung der Garagen und Carports auf nicht überbaubaren Grundstücksflächen entlang der Planstraßen A und B (Rathenauweg) ist nicht zulässig.“.

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Anlagen

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