Beschlussvorlage - S/24/0145

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Plau am See beschließt:

  1. Die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 13 der Stadt Plau am See.

Der räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans umfasst in der

Gemarkung Plau

Flur 15

ein Teilstück des Flurstücks 60/7

und

Gemarkung Plau

Flur 18

ein Teilstück des Flurstücks 2/14

und ist in dem beiliegenden Übersichtsplan durch eine gestrichelte Linie umgrenzt und hat eine Größe von ca. 1,7 Hektar. Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durch Festsetzung einer Sonderbaufläche für ein Strandbad mit ergänzenden Nutzungen.

  1. Der Aufstellungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung ist gemäß § 2 Absatz 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

18.202,93 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

18.202,93 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

51100.56255000S

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Der geltende Flächennutzungsplan der Stadt Plau am See vom 11.09.2002 stellt für den Änderungsbereich eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Badeplatz“ dar. Im Änderungsbereich wird nun ein Bebauungsplan aufgestellt, der Planungsrecht für ein Strandbad mit ergänzenden Nutzungen aus den Bereichen Erholung, Freizeit, Sport, Camping, Gastronomie mit Betriebsleiterwohnung und Kioskbetrieb planungsrechtlich ermöglichen soll. Die Stadt Plau am See stellt als Grundstückseigentümerin die erforderlichen Flächen zur Verfügung.

 

Um die geplanten Nutzungen planungsrechtlich zu ermöglichen, ist im Bebauungsplan die Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Strandbad und Camping“ in Aussicht genommen. Dieses kann nicht aus der Darstellung einer Grünfläche im Flächennutzungsplan entwickelt werden, sodass eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich wird.

 

Zur Erlangung des Baurechts sind somit die 7. Änderung des Flächennutzungsplans und ein Bebauungsplan erforderlich. Beide Planungen sollen im Parallelverfahren aufgestellt werden. Die naturschutzrechtlichen Belange sind wie alle weiteren Belange in einem Beteiligungsverfahren zu erfragen und gegebenenfalls mit Hilfe von Fachgutachten einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen.

 

Die 7. Änderung des Flächennutzungsplans und der Bebauungsplan sollen vom Planungsbüro E&P Evers Stadtentwicklungsgesellschaft mbH, Ferdinand-Beit-Straße 7 b, 20099 Hamburg erarbeitet werden.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V waren keine Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

 

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Anlagen

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