Vorlage Stadt - S/19/0170
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Durchführung eines Verträglichkeitsgutachtens über die Ansiedlung des Kaufhaus Stolz im Gewerbegebiet "Rostocker Chaussee"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage Stadt
- Federführend:
- Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Birgit Kinzilo
- Antragsteller:
- Dr. Schlaak
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Plau am See
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Entscheidung
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16.06.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Laut Aufstellungsbeschluss sieht der Bebauungsplan Nr. 38 der Stadt Plau am See
"Rostocker Chaussee“ (Beschluss Stadtvertretung am 18.12.2019) ein Sondergebiet „groß-
flächiger Einzelhandel“ gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO – vorwiegend für die Unterbringung von Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben für die Nahversorgung vor.
Im Rahmen des Einzelhandelskonzepts (Beschluss Fortschreibung Stadtvertretung am 8.7.2020) wurde auch eine Verträglichkeitsanalyse für die Ansiedlung eines Vollsortimenters, Lebensmitteldiscounters, Drogeriemarkt, Baumarkt im o.g. Sondergebiet vorgelegt und beschlossen. Damit hat die Stadtvertretung ihr Einverständnis für die Ansiedlung nahversorgungsrelevanter Sortimente (Lebensmittel, Getränke, Drogerieartikel etc.) sowie nicht-zentrenrelevanter Sortimente (Baumarkt) erklärt.
Zwischenzeitlich hat die Kaufhaus Martin Stolz GmbH ihr Interesse an einer Ansiedlung im Sondergebiet geäußert. Laut Plauer Sortimentsliste (siehe Anhang), die mit dem Plauer Einzelhandelskonzept verabschiedet wurde, entspricht das Sortiment des Kaufhauses fast ausschließlich zentrenrelevanten Sortimenten. Nur in Ausnahmefällen und nach Verträglichkeitsprüfung ist eine solche Ansiedlung in weiteren Versorgungsbereichen (Sondergebieten) möglich. Eine Verträglichkeitsprüfung für die Ansiedlung eines Kaufhauses mit zentrenrelevantem Kernsortiment im Sondergebiet liegt bisher nicht vor, ist aber laut Plauer Einzelhandelskonzept, Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) und Regionale Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg (RREP) notwendig.
Mit dem Verträglichkeitsgutachten über die Ansiedlung des Kaufhaus Stolz wird die künftige Entscheidung der Stadtvertretung über die Weiterentwicklung des B-Plans 38 auf eine breitere und neutrale Basis gestellt und die Abwägung von Chancen und Risiken erleichtert.
Das Verträglichkeitsgutachten soll die raumordnerischen, städtebaulichen und absatzwirtschaftlichen Auswirkungen transparent darstellen und von einem unabhängigen Gutachter durchgeführt werden.
gez. Dr. U. Schlaak
Fraktionsvorsitzender
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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604,2 kB
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