Vorlage Stadt - S/19/0219
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundsatzbeschluss Straßenbeleuchtung Plau am See
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage Stadt
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Markus Schlefske
- Antragsteller:
- Schlefske
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Infrastruktur und Umwelt Stadt Plau am See
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss Stadt Plau am See
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Plau am See
|
Entscheidung
|
|
|
|
30.03.2022
|
Beschlussvorschlag
Beschluss: Die Stadtvertretung beschließt die grundsätzliche Verfahrensweise bei der Sanierung und dem Aus- und Neubau von Straßenbeleuchtung zu den Themen Gestaltung, Energieeffizienz und Lichtfarbe im gesamten Stadtgebiet und den Ortsteilen gemäß den im Sachverhalt aufgeführten Zielstellungen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Allgemeine Ausgangslage:
Im Stadtgebiet und den Ortsteilen sind verschiedenste Lampen im Einsatz, die sich sowohl in ihrer Gestaltung, ihrer Lichtfarbe, ihrer Lichtabstrahlung sowie der Energieeffizienz unterscheiden. Ebenso variiert der Allgemeinzustand dieser Lampen aufgrund ihres unterschiedlichen Anschaffungszeitpunktes (Alter) sehr. Ende 2020 wurden beispielsweise die Standsicherheit und der Allgemeinzustand an 18 Masten in der Quetziner Str. ermittelt. Alle Masten waren standsicher, jedoch im schlechten Allgemeinzustand (Fotodokumentation, Standsicherheitsnachweis, ausführlicher Bericht zu jedem Mast + Zusammenfassung - beiliegend). Das Ergebnis der 2020 durchgeführten Tests stellt den Zustand der Beleuchtung stellvertretend für jegliche vor 1990 gebauten Anlagen dar.
Im Jahr 2020 lagen die Energiekosten für die Straßenbeleuchtung bei ca. 130.000 EURO.
Thema Gestaltung
Ist-Zustand
Neben Beton- und Stahlmasten sind im Stadtgebiet und den Ortsteilen verschiedenste Masten, Lampenköpfe und Farben (verzinkt, moosgrün, hellgrau, anthrazit, schwarz) zu finden. Ebenso ist die Lichtabstrahlung in vielen Fällen nicht optimal, so dass bei einer Vielzahl der Lampen die Beleuchtung weit über den gewünschten Beleuchtungsbereich (Lichtverschmutzung) hinausgeht. (siehe Anlage: Lichtverschmutzung)
Zielstellung
Bei der Sanierung und dem Aus- und Neubau von Straßenbeleuchtung ist darauf zu achten, dass die neuen Beleuchtungsmasten inkl. Lampenköpfe die Farbe DB703 (Anlage: Lampenmast DB703) haben, die bereits auf dem Markt und dem Burggelände verwendet wird.
Ebenso ist bei der Auswahl der Lampenköpfe darauf zu achten, dass diese eine bestmögliche Beleuchtung im gewünschten Beleuchtungsbereich erzeugen. Hier sollen, vorrangig im Stadtkern, der Design-Lampenkopf „Hess Madrid“, (Anlage: Hess Madrid) o.Ä. und außerhalb der Altstadt auch technische Lampenköpfe (Anlage: Technische Leuchten) in einheitlichem Design verwendet werden.
Thema Energieeffizienz
Ist-Zustand
Im gesamten Stadtgebiet und den Ortsteilen wird unterschiedliche Beleuchtungstechnik verwendet. (DDR-Beleuchtungstechnik 90 Watt; BRD-Beleuchtungstechnik 75-110 Watt; vereinzelnd LED-Technik) Ebenso unterscheidet sich der Beleuchtungszeitraum und die Beleuchtungsintensität in den Nachtstunden sehr. In einigen Straßenzügen ist die Beleuchtung nachts durchgängig. In anderen erfolgt bereits zu einer bestimmten Uhrzeit eine Nachtabsenkung, d.h. die Lichtstärke wird auf beispielsweise 50% gesenkt. Optisch fällt es kaum auf (Nachtlichteffekt), dabei wird jedoch so 50% Energie eingespart. (Bei Neubauten könnte intervallmäßig die Lichtstärke nochmals auf 20% - 30% reduziert werden.)
Zielstellung:
Bei dem Aus- und Neubau von Straßenbeleuchtung ist darauf zu achten, dass aktuelle LED-Technik verwendet wird. Ebenso ist bei der Sanierung und der Reparatur der Straßenbeleuchtung die Umrüstung auf LED-Technik (soweit technisch möglich) vorzunehmen. (Einsparung Energiekosten pro Laterne 50-70%, je nach Modell)
Weiterhin soll eine bestmögliche Nachtabsenkung der Lichtstärke von 22 Uhr bis 6 Uhr erfolgen, um zusätzliche Energiekosten zu sparen.
Thema Lichtfarbe
Ist-Zustand:
Im Stadtbereich gibt es mehrere Lichtfarben, die sich im Bereich von 1800k (rötlich) bis hin zu 4000k (neutralweiß) bewegen. Allgemein sagt man, dass kältere Farben energieeffizienter und warme Farben insektenfreundlicher sind. Naturschutztechnisch wird eine Lichtfarbe von 2400k – 3000k empfohlen. Ein Gesetz gibt es dazu aktuell (noch) nicht. Zu warme Farben lassen die Umgebung sehr dunkel erscheinen, während zu kalte / helle Farben „blenden“ und Kontraste verschwinden lassen.

Zielstellung:
Bei dem Aus- und Neubau, der Sanierung und der Reparatur (inkl. Leuchtmittelaustausch) von Straßenbeleuchtung ist darauf zu achten, dass eine Lichtfarbe rund um den Wert 2700k erfolgt, da dieser Wert nach unserer Recherche und Auffassung ein Konsens aus energetischer, naturschutzrechtlicher und sicherheitstechnischer Sicht darstellt.
gez. S. Hoffmeister
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
764,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
2,8 MB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
126,9 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
25,2 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
282,5 kB
|
