Vorlage Stadt - S/19/0228

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die 4. Änderung der Hauptsatzung wie folgt:

 

§ 3 Rechte der Einwohner

(3) Die Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde im öffentlichen Teil der Stadtvertreter- und Ausschusssitzungen Fragen an alle Mitglieder der Stadtvertretung sowie an den Bürgermeister zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Für die Fragestunde in der Stadtvertretersitzung ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen.

 

§ 6 Hauptausschuss

(9) Die Sitzungen des Hauptausschusses sind öffentlich. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend.

 

§ 7 Ausschüsse

(4) Die Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich. § 5 Abs. 2 gilt entsprechend. Für Anfragen an die Ausschussmitglieder wird eine Zeit von 15 Minuten vorgesehen, wobei Anfragen und Bemerkungen sich nur auf den Gegenstand des jeweiligen Ausschusses beziehen dürfen. Die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses Abs. 2 sind nicht öffentlich.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Begründung:

Laut Kommunalverfassung kann die Hauptsatzung bestimmen, dass die Ausschusssitzungen öffentlich stattfinden.

Das Prinzip der Öffentlichkeit ist ein elementarer Grundsatz kommunaler Demokratie. Unsere Bürgerinnen und Bürger sollen sich über unsere Entscheidungen in den Ausschüssen unmittelbar informieren können. Für alle Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt soll der Meinungs- und Willensbildungsprozess der gewählten Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter transparent und nachvollziehbar

sein. Dies stärkt das Vertrauen in die Plauer Kommunalpolitik.

Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden, wenn das öffentliche Wohl oder das berechtigte Interesse Einzelner gefährdet ist. Um dies zu gewährleisten, wird es auch in den Ausschüssen einen öffentlichen und nicht öffentlichen Teil geben.

 

 

 

 

 

gez. Dr. Uwe Schlaak

Fraktionsvorsitzender DIE LINKE


 







 

 



 

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Anlagen

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