Vorlage Stadt - S/19/0254
Grunddaten
- Betreff:
-
Beantragung des Anerkennungsverfahrens der Stadt Plau am See zum "Tourismusort"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage Stadt
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Martina Höppner
- Antragsteller:
- Höppner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Tourismus, Wirtschaft und Gewerbe Stadt Plau am See
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Plau am See
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Plau am See
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Entscheidung
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14.09.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 23.02.1998 wurde die Stadt Plau am See „Staatlich anerkannter Luftkurort“. Diese Prädikatisierung ermöglichte die Erhebung der Kur- und der Fremdenverkehrsabgabe. Die Einnahmen aus diesen Abgaben können unter anderem für die Herstellung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und Anlagen eingesetzt werden. Zum 01.01.2011 schlossen sich die Stadt Plau am See und die Gemeinde Karow (einschließlich Leisten) zusammen. Daher tragen die heutigen Ortsteile Karow und Leisten nicht den Titel „Staatlich anerkannter Luftkurort“. Bemühungen, diese Ortsteile nachträglich hierfür prädikatisieren zu lassen, scheiterten.
Mit Erlass des Gesetzes zur Einführung von Tourismusorten und Tourismusregionen durch die Landesregierung vom 16.07.2021 wurde ein neues Prädikat „Tourismusort“ eingeführt.
Die Aussichten dieses Prädikat zu erhalten wurden von der Verwaltung als realisierbar eingeschätzt.
Am 15.12.2021 fasste die Stadtvertretung Plau am See den Beschluss, die Ortsteile Karow und Leisten zum „Tourismusort“ zertifizieren zu lassen. Das Gesetz über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in Mecklenburg-Vorpommern (Kurortgesetz) lässt es jedoch nicht zu, dass nur einzelne Ortsteile als Tourismusort anerkannt werden. Demnach war der gefasste Beschluss nicht ausreichend.
Allerdings ist es möglich, die gesamte Stadt Plau am See als Tourismusort anerkennen zu lassen unter gleichzeitiger Beibehaltung des Prädikates „Staatlich anerkannter Luftkurort“.
Wird das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Plau am See Tourismusort, kann im gesamten Ort (einschließlich der Ortsteile Karow und Leisten) eine Kurabgabe erhoben werden. Die Kurabgabesatzung der Stadt Plau am See müsste dementsprechend angepasst werden. Eine neue Kalkulation ist zu erstellen.
Die Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe ist für einen Tourismusort nicht zulässig. Für den bestehenden Geltungsbereich des „Staatlich anerkannten Luftkurort“ kann jedoch weiterhin eine Fremdenverkehrsabgabe erhoben werden. In den Ortsteilen Karow und Leisten darf dementsprechend auch zukünftig keine Fremdenverkehrsabgabe erhoben werden.
Ablauf des Antragsverfahrens:
- Begründeter Antrag an das Wirtschaftsministerium
- Einreichung der geforderten Unterlagen
- Erhebungsbögen auf den Internetseiten des Wirtschaftsministeriums
- Prüfung der Eignung durch das Wirtschaftsministerium
- Anerkennung als Tourismusort durch den Minister.
Im Erlass zum Umgang mit den Änderungen des Gesetzes über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in M-V (KurortG MV) und des Kommunalabgabengesetzes (KAG MV) und der damit verbundenen Möglichkeit zur Anerkennung als Tourismusort vom 18.08.2021 ist geregelt, dass für die Bewerbung ein Beschluss der Stadtvertretung zwingend vorgeschrieben ist.
gez. Hoffmeister
