Vorlage Stadt - S/19/0268

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Plauerhäger Straße“ der Stadt Plau am See wird auf Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB im Vernehmen mit §13a BauGB als Satzung beschlossen.

1.      Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen beschlossen.

2.      Die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis durch die Möglichkeit der Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

3.      Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Plauerhäger Straße“ der Stadt Plau am See wird in der vorliegenden Fassung vom 26.10.2022 auf Grundlage des § 10

Abs. 1 BauGB im Vernehmen mit § 13a BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

4.      Der Beschluss des Bebauungsplans durch die Stadtvertretung ist ortsüblich bekanntzumachen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: keine

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Beschluss vom 16.06.2021 hat die Stadtvertretung der Stadt Plau am See die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Plauerhäger Straße“ – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde durchgeführt. Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen ist in den als Anlage beigefügten Abwägungstabellen aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft, sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den Abwägungstabellen behandelt werden.

Vom Ergebnis sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes erfolgen bzw. ermöglicht werden.

 

Nachdem zuvor auf Grundlage des § 1 Abs. 7 BauGB die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen und abwägungsrelevate Sachverhalte in der Planzeichnung und in der Begründung ergänzt wurden, ist als nächster Verfahrensschritt die Beschlussfassung über die Satzung entsprechend § 10 (1) BauGB vorzunehmen.

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 ist als Satzung zu beschließen, die Begründung zu billigen.

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 ist aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt. Die Änderung ist im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB erfolgt.

 

Anmerkung zu den Abwägungsunterlagen

Der vorgesehene Abstimmungsmodus einer Blockabstimmung stellt nach den vorliegenden Erkenntnissen eine zulässige Möglichkeit dar. Eine Beschlussfassung über jede einzelne Stellungnahme ist nicht notwendig. Weder landes- noch bundesrechtliche Regelungen schreiben das vor. Nach Bundesrecht ist zwischen dem

Aufstellungsbeschluss und dem Satzungsbeschluss für das Zustandekommen des Bebauungsplanes kein weiterer Beschluss der Gemeinde erforderlich (BVerwG, Urt. V.

25.11.1999). Die Gemeinde hat es in der „Hand“, welchen Abwägungsmodus sie wählt.

Die Unterlagen sind so aufgearbeitet worden, dass eine Blockabstimmung erfolgen kann. Vor der Durchführung der konkreten Abstimmung kann über ggf. strittige Punkte des jeweiligen Abwägungsvorschlages diskutiert werden.

 

Bemerkung: Aufgrund des § 24 Abs. 1 der Kommunalverfassung sind keine Mitglieder der Stadtvertretung von der Beratung und Abstimmung auszuschließen.

 

 

 

gez. Hoffmeister

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Anlagen

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