Vorlage Stadt - S/19/0274
Grunddaten
- Betreff:
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Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Schmutzwassergebührenabrechnung zwischen der Stadt Plau am See und dem WAZV Parchim-Lübz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage Stadt
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Sabine Krentzlin
- Antragsteller:
- Krentzlin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Infrastruktur und Umwelt Stadt Plau am See
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Plau am See
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Plau am See
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Entscheidung
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14.12.2022
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Plau am See ist abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft für das Stadtgebiet ohne die Ortsteile Karow und Leisten. Die Berechnung der Schmutzwassergebühren für die dezentrale Entsorgung nimmt die Stadtverwaltung eigenständig vor. Die Berechnung der Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung wurde mit öffentlich-rechtlicher Vereinbarung vom 9. und 10.03.2011 (geändert mit Beschluss vom 22.03.2021) auf den WAZV Parchim-Lübz übertragen.
In der entsprechenden Vereinbarung ist geregelt, dass die Kosten hierfür alle 3 Jahre durch den WAZV überprüft und ggfls. angepasst werden. Der Kalkulationszeitraum endet mit dem 31.12.2022. Die Nachberechnung durch den WAZV ergab eine erhebliche Steigerung.
Hauptursächlich für die Steigerung ist die Folge eines Urteils des Landgerichtes Stralsund vom 26.05.2009 (3 O 24/08) und der Bericht des Betriebsprüfers des WAZV, mit dem der Verband aufgefordert wurden, das genannte Urteil anzuwenden.
Haupttenor des Urteiles ist es, dass die Daten der Trinkwasserzähler Eigentum der Trinkwasserverbände sind und diese nicht kostenfrei zur Berechnung der Schmutzwassergebühren genutzt werden dürfen.
Der WAZV hat daraufhin im § 4 Kostenerstattung eine jährliche Kostenpauschale von 8,78 €/Zähler zzgl. Mehrwehrsteuer in den Vertrag aufgenommen. Diese Kosten wären auch bei eigenständiger Berechnung der Gebühren durch die Stadtverwaltung zu zahlen.
Hinzu kommt eine Erhöhung der allgemeinen Kosten um 3.000 €/Jahr zzgl. Mehrwehrsteuer.
Darüber hinaus soll die Vollstreckungsankündigung zukünftig auch durch den WAZV erfolgen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, das Online-Kundenportal des WAZV mitzunutzen.
gez. Hoffmeister
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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138,6 kB
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