Vorlage Stadt - S/19/0264

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Niederschlagswasser 

(Niederschlagswassergebührensatzung - NWGS)

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mindereinnahmen und –ausgaben in 53804

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Plau am See erhebt zur Deckung der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung Benutzungsgebühren. Diese wurden für einen Zeitraum von drei Jahren (2023 bis 2025) neu kalkuliert. Hierdurch ergibt sich eine Reduzierung der Gebühr von 1,32 €/m²/a auf

0,94 €/m²/a. Für die Gebührenerhebung besteht ein Kostenüberdeckungsverbot und ein Kostendeckungsgebot, dass Berücksichtigung gefunden hat.

 

 

gez. Hoffmeister

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Anlagen

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