Vorlage Stadt - S/19/0276
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Plau am See für den Ortsteil Hof Lalchow
sowie Beschluss über den Entwurf und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage Stadt
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Yvonne Manewald
- Antragsteller:
- Manewald
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Infrastruktur und Umwelt Stadt Plau am See
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Plau am See
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Plau am See
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Entscheidung
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14.12.2022
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Plau am See beschließt die Aufstellung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Plau am See für den Ortsteil Hof Lalchow.
2. Das Planverfahren wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
3. Das Planungsziel besteht darin, die Ortslage Hof Lalchow als ein im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 BauGB zu entwickeln. Einzelne Grundstücke werden als Ergänzungsfläche mit in den Ortsteil einbezogen.
4. Der Geltungsbereich (siehe Übersichtsplan) umfasst im Wesentlichen alle den Ortsteil bildende Grundstücke entlang der Dorfstraße mit Hauptgebäuden und den mit der Hauptnutzung verbundenen Nebengebäuden sowie den dazugehörigen Hausgärten. Des Weiteren werden westlich der Dorfstraße drei Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 0,5 ha in den Geltungsbereich mit einbezogen und bilden die Ergänzungsfläche.
5. Der Entwurf der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Plau am See für den Ortsteil Hof Lalchow und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
6. Der Entwurf der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Plau am See für den Ortsteil Hof Lalchow und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Die Beteiligung der Nachbargemeinden ist nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
7. Die Beschlüsse sind gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Plau am See öffentlich bekanntzumachen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Anlass für die Planung ist die Absicht der Stadt Plau am See, die Ortslage Hof Lalchow, die derzeit planungsrechtlich als Außenbereich einzustufen ist, als Ortsteil zu entwickeln und einzelne Grundstücke als Ergänzungsfläche mit in den Ortsteil einzubeziehen. Damit soll der großen Nachfrage nach Bauland für Wohnnutzungen Rechnung getragen werden und eine Beurteilung von Bauvorhaben in Hof Lalchow nach § 34 BauGB ermöglicht werden.
Die Stadt Plau am See beabsichtigt, mit der vorliegenden Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB bebaute Bereiche im Außenbereich, die im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt sind, als einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil festzulegen (Entwicklungssatzung). Außerdem sollen einzelne Außenbereichsflächen, die durch die angrenzende Wohnbebauung geprägt sind, gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Hof Lalchow einbezogen werden (Ergänzungssatzung). Der Geltungsbereich der Satzung ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Plau am See als Wohnbaufläche dargestellt, so dass die Voraussetzung für die Anwendung des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Entwicklungssatzung) gegeben ist.
Die Aufstellung der Entwicklungs- und Ergänzungssatzung der Stadt Plau am See erfolgt mit Beteiligung der Öffentlichkeit und der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB analog dem vereinfachten Verfahren.
Demzufolge wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der Entwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen.
Der Aufstellungs- und der Auslegungsbeschluss sind öffentlich bekanntzumachen.
Die anfallenden Planungskosten werden durch den Investor getragen.
Bemerkung: Aufgrund des § 24 Abs. 1 Kommunalverfassung M.-V. waren keine/ folgende Mitglieder …………………………………………. Der Stadtvertretung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
gez. Hoffmeister
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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409,9 kB
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252,6 kB
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70,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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1 MB
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