Beschlussvorlage - S/19/0308

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Plau am See beschließt die Satzung über die Benutzung des Kinderhortes der Stadt Plau am See.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

ESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000.0000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Aufgrund von Änderungen im Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KiföG M-V) sowie der Hortschulferienverordnung (HortSchulFeVO M-V) war es zwingend notwendig, die Benutzersatzung des Kinderhortes der Stadt Plau am See neu zu erstellen. Da die vorherige Satzung aus dem Jahr 2005 war, ergaben sich in einigen Bereichen Änderungen, wie zum Beispiel der Wegfall der Betreuungsgebühren für die Eltern, die Pflicht zum Nachweis einer Masernschutzimpfung vor Betreuungsbeginn sowie die Erhöhung der Betreuungszeiten in den Schulferien.

Reduzieren

Anlagen

Loading...