Beschlussvorlage - S/19/0344
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag des Bebauungsplanes Nr. 26 "Plötzenhöhe"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Arno Kühnel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Infrastruktur und Umwelt Stadt Plau am See
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Entscheidung
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21.08.2023
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Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000.0000 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Sachverhalt
Der Bebauungsplan Nr. 26 „Plötzenhöhe“ ist seit 2001 rechtskräftig und weist in seinen Grundzügen aus, dass es sich um ein allgemeines Wohngebiet handelt. Die Grundzüge der Planung sollen durch dieses Änderungsverfahren nicht berührt und geändert werden.
Da der Bebauungsplan über 20 Jahre bereits rechtskräftig ist, haben sich einige rechtliche Randbedingungen geändert, die ebenfalls neu mit eingepflegt werden sollten. Durch mehrere Eigentümerwechsel und Grundstücksvermessungen sind einige Baufelder nicht mehr bebaubar bzw. bei einigen Grundstücken sind keine Baufelder vorhanden. Für diese Grundstücke liegen von den Eigentümern die schriftlichen Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes vor.
Mit der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Infrastruktur und Umwelt wird die Verwaltung beauftragt, die weiteren Schritte zur Umsetzung des Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan einzuleiten.
