Beschlussvorlage - S/19/0344

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss empfiehlt ein Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 26 „Plötzenhöhe“ durchzuführen und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Schritte zur Umsetzung des Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan einzuleiten.

 

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000.0000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 26 „Plötzenhöhe“ ist seit 2001 rechtskräftig und weist in seinen Grundzügen aus, dass es sich um ein allgemeines Wohngebiet handelt. Die Grundzüge der Planung sollen durch dieses Änderungsverfahren nicht berührt und geändert werden.

 

Da der Bebauungsplan über 20 Jahre bereits rechtskräftig ist, haben sich einige rechtliche Randbedingungen geändert, die ebenfalls neu mit eingepflegt werden sollten. Durch mehrere Eigentümerwechsel und Grundstücksvermessungen sind einige Baufelder nicht mehr bebaubar bzw. bei einigen Grundstücken sind keine Baufelder vorhanden. Für diese Grundstücke liegen von den Eigentümern die schriftlichen Anträge auf Änderung des Bebauungsplanes vor.

 

Mit der Empfehlung durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Infrastruktur und Umwelt wird die Verwaltung beauftragt, die weiteren Schritte zur Umsetzung des Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan einzuleiten.

 

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