Beschlussvorlage - S/19/0359

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Plau am See beschließt:

  1. Der Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umgang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung soll schriftlich erfolgen.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch Auslegung durchgeführt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000.0000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung Plau am See hat auf ihrer Sitzung vom 28.06.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes steht im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 zur Herstellung einer Solaranlage im Ortsteil Hof Lalchow. Mit der Aufstellung des B-Plans Nr. 39 plant die SUNfarming GmbH auf rund 90 Hektar die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit Doppelnutzungskonzept (Agri-Solaranlage) unter Berücksichtigung von Aspekten des Klimaschutzes, der Energiewende, der Landwirtschaft sowie der lokalen Wertschöpfung.

Zur Erlangung des Baurechts für den Bebauungsplanes Nr. 39 ist die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Plau am See erforderlich. Beide Planungen sollen im Parallelverfahren aufgestellt werden. 

 

Es erfolgt nun eine frühzeitige öffentliche Auslegung des Vorentwurfs, sowie der Begründung mit Planzeichnung. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Auslegung informiert und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

 

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Anlagen

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