Beschlussvorlage - S/19/0349

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertetung beschließt die Hebesatzsatzung 2024 der Stadt Plau am See in der vorliegenden Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

+83.000,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt 2024

Ja

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt 2024

Ja

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

61100.4011,.4012, .4013

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Mit dem Entwurf zur Änderung des FAG werden für die Jahre 2024 bis 2027 folgende Nivellierungssätze zugrunde gelegt:

 

Grundsteuer A  338 %;       Grundsteuer B   438 %

Gewerbesteuer  390 %

 

Die Satzung setzt diese als Hebesätze fest:

 

                  2024          

Grundsteuer A   338%        

Grundsteuer B   438%         

Gewerbesteuer   390%         

 

Gegenüber dem Vorjahr bedeutet das eine Erhöhung der Hebesätze

bei:

Grundsteuer A   um   1 %        

Grundsteuer B   um 10 %         

Gewerbesteuer   um 12 %.

 

Durch diese Erhöhungen wäre mit Mehreinnahmen zu rechnen bei:

Grundsteuer A   rd.      100 €       

Grundsteuer B   rd. 19.400 €        

Gewerbesteuer   rd. 63.500 €

     somit insgesamt ca.   83.000 €

 

In die Berechnung des Finanzausgleichs durch das Land gehen die Nivellierungshebesätze und nicht die von der Gemeinde festgesetzten Hebesätze ein. Das Ist-Aufkommen an Realsteuern wird um die Gemeindehebesätze bereinigt und mit den Nivellierungshebesätzen multipliziert.

 

Für 2024 wäre die Berechnung wie folgt:

 

 

 

 

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Anlagen

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