Beschlussvorlage - S/19/0366

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Richtlinie für Kapitalanlagen der Stadt Plau am See (Anlagenrichtlinie) in der vorliegenden Fassung.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000.0000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Der Stadt Plau am See obliegt als Kommune eine besondere Verantwortung in der Verwaltung öffentlicher Gelder. Aus diesem Grund ist eine Anlagerichtlinie für Finanzanlagen der Stadt Plau am See und Stiftungen erstellt worden, die der Wahrung der haushaltsrechtlichen Grundlagen (Sicherheit, angemessener Ertrag, Sicherstellung der Liquidität) gilt. Diese Anlagerichtlinie dient der Transparenz und der Absicherung der Gremien der Stadt Plau am See. Sie stellt den von der Stadtvertretung der Stadt Plau am See vorgegebenen Rahmen zum Umgang mit den städtischen Finanzanlagen dar, der bei der Umsetzung von der Verwaltung und den beauftragten Kreditinstituten sowie Finanzdienstleistern einzuhalten ist. Für Geschäfte, die nach den Grundsätzen dieser Richtlinie geführt werden, sind grundsätzlich keine separaten Beschlüsse der Gremien erforderlich.

Die wesentlichen Grundsätze und Ziele der Anlagenrichtlinie gelten in entsprechender Anwendung auch für die städtischen Gesellschaften. Über die Beteiligungsrichtlinie wird die Stadt Plau am See dort in geeigneter Weise Einfluss auf die Einhaltung der Grundsätze dieser Richtlinie im Rahmen ihrer gesellschaftsrechtlichen Möglichkeiten nehmen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...