Informationsvorlage - S/19/0402
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 33 "Dorfgebiet Reppentin"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Katharina Klähn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Infrastruktur und Umwelt Stadt Plau am See
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Anhörung
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15.04.2024
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Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000.0000 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Sachverhalt
Herr Thielmann von der Firma Projektplan-mv hat einen Antrag auf Anpassung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Reppentin“ gestellt. Im Rahmen des Bebauungsplanes ist festgelegt worden, dass ein Baugrundstück eine Mindestgröße von 1.200 m² haben muss. Kaufinteressenten favorisieren allerdings nur Grundstücke mit einer Größe 600 – 700 m². Er bittet um die Prüfung, ob unter Anwendung des § 31, Abs. 2, Satz 1 BauGB (Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit) eine Ausnahme bzw. Befreiungsmöglichkeit besteht. Wenn dies grundsätzlich nicht möglich ist, bittet er um die Prüfung, ob die Möglichkeit besteht, die 1.200 m² Grundstücke vorerst mit einem Doppelhaus zu bebauen und im Nachgang das Grundstück hälftig zu teilen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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3
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(wie Dokument)
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188,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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13,4 MB
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