Informationsvorlage - S/19/0402

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Beratungsfolge

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000.0000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Herr Thielmann von der Firma Projektplan-mv hat einen Antrag auf Anpassung des Bebauungsplanes Nr. 33 „Reppentin“ gestellt. Im Rahmen des Bebauungsplanes ist festgelegt worden, dass ein Baugrundstück eine Mindestgröße von 1.200 m² haben muss. Kaufinteressenten favorisieren allerdings nur Grundstücke mit einer Größe 600 – 700 m².  Er bittet um die Prüfung, ob unter Anwendung des § 31, Abs. 2, Satz 1 BauGB (Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit) eine Ausnahme bzw. Befreiungsmöglichkeit besteht. Wenn dies grundsätzlich nicht möglich ist, bittet er um die Prüfung, ob die Möglichkeit besteht, die 1.200 m² Grundstücke vorerst mit einem Doppelhaus zu bebauen und im Nachgang das Grundstück hälftig zu teilen.

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Anlagen

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