Beschlussvorlage - S/19/0421

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Verkaufspreise, für die im Bebauungsplan Nr. 38 „Rostocker Chaussee“, nach baulicher Nutzung eingeteilten Flächen wie folgt: Gewerbefläche – 30,00 €/m²; Mischgebietsfläche – 95,00 €/m²; Flächen für Sondernutzung Einzelhandel – 105,00 €/m²; Wohnbaufläche – 105,00 €/m².

 

Weiterhin beschließt die Stadtvertretung, dass dem Hauptausschuss die Zuständigkeit über den Verkauf sämtlicher Grundstücke innerhalb Bebauungsplanes Nr. 38 „Rostocker Chaussee“, unabhängig der in § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenzen, übertragen wird. 

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000.0000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Der Bebauungsplan Nr. 38 „Rostocker Chaussee“ umfasst eine Gesamtfläche von 197.000 m². Die Flächenanteile lassen sich in 57.342 m² Gewerbefläche, 47.276 m² Mischgebietsfläche, 26.257 m² Sondernutzungsfläche für den Einzelhandel, 11.342 m² Wohngebietsfläche, sowie 54.783 m² Verkehrs-, Grün- und Niederschlagswassersammelflächen aufteilen.

Aus der Summe sämtlicher für das Entwicklungsgebiet getätigter Ausgaben, feststehenden zukünftigen Ausgaben sowie durch die Verwaltung der Stadt Plau geschätzten weiteren Ausgaben entstehen der Stadt Plau am See Kosten in Höhe von ca. 10.159.000,00 €. Nach § 171 BauGB – Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme Städtebauliche  Entwicklungsmaßnahmen gemäß §165 BauGB (hier Entwicklungsgebiet Plau am See) sind Einnahmen (hier Grundstücksverkaufspreise), die bei der Vorbereitung und Durchführung der Entwicklungsmaßnahme entstehen, zur Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme zu verwenden. Ergibt sich nach der Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme und der Übertragung eines Treuhandvermögens des Entwicklungsträgers auf die Gemeinde bei ihr ein Überschuss der bei der Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme erzielten Einnahmen über die hierfür getätigten Ausgaben, so ist dieser Überschuss in entsprechender Anwendung des § 156a zu verteilen.

Den kalkulierten Gesamtausgaben von 10.159.000,00 € stehen mit den vorgeschlagenen Grundstückverkaufspreisen Einnahmen von ca. 10.159.375 € gegenüber. 

 

Gemäß § 22 Abs. 4 KV M-V i.V.m § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung ist der Hauptausschuss derzeit zuständig für Grundstücksverkäufe innerhalb einer Wertgrenze von 5.000,- € bis 50.000,- €. Zur zügigen Vermarktung des Gebietes - Bebauungsplanes Nr. 38 „Rostocker Chaussee“ sollte die Stadtvertretung den Hauptausschuss bevollmächtigen, die Grundstücke zu den beschlossenen Verkaufspreisen unabhängig von den in der Hauptsatzung bestimmten Wertgrenzen zu veräußern.

 

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Anlagen

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