Beschlussvorlage - S/24/0074

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt die Annahme der von der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin am 18.11.2024 überwiesenen Spende (gem. Wertgrenzen des § 6 (4) der Hauptsatzung der Stadt Plau am See) in Höhe von 250,00 Euro zweckgebunden für den Kinderhort Plau am See.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin spendet 250,00 Euro zweckgebunden für den Kinderhort Plau am See. 

Gem. § 44 (4) der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) i.V.m. den Wertgrenzen aus § 6 (4) der Hauptsatzung Plau am See entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme der Spende bei einer Höhe über 100,00 Euro.

 

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