Beschlussvorlage - S/24/0072
Grunddaten
- Betreff:
-
Nachkalkulation Schmutzwassergebührensatzung 2020 bis 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Planungsamt
- Bearbeiter:
- Sabine Krentzlin
- Antragsteller:
- Krentzlin, Sabine
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Plau am See
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Entscheidung
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29.01.2025
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Finanz. Auswirkung
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GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
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00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
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FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
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Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
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Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000.0000 |
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Beiträge |
00,00 € |
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Sachverhalt
Die Stadt Plau am See ist nach § 40 des Landeswassergesetzes abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft, das heißt, die Abwasserbeseitigungspflicht obliegt der Gemeinde, in der das Abwasser anfällt. Die Stadt Plau am See betreibt gemäß § 1 Abs. 1 der Allgemeinen Abwassersatzung eine öffentliche Anlage zur Abwasserbeseitigung. Mit der Schmutzwassergebührensatzung vom 12.04.2021 wurde die Nachkalkulation bis 2019 und die Kalkulation 2020 bis 2023 beschlossen.
Sinn der vorliegenden Gebührennachkalkulation ist es, zu ermitteln, ob Kostenunterdeckungen oder Kostenüberdeckungen aus den jeweiligen Jahren angefallen sind.
Im Ergebnis der Nachkalkulation ist festzustellen, dass die Schmutzwassergebühren auskömmlich sind und nicht angepasst werden müssen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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52 kB
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