Beschlussvorlage - S/24/0072

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Nachkalkulation zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Plau am See für die Jahre 2020 bis 2023.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000.0000

Beiträge

00,00 €

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Stadt Plau am See ist nach § 40 des Landeswassergesetzes abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft, das heißt, die Abwasserbeseitigungspflicht obliegt der Gemeinde, in der das Abwasser anfällt. Die Stadt Plau am See betreibt gemäß § 1 Abs. 1 der Allgemeinen Abwassersatzung eine öffentliche Anlage zur Abwasserbeseitigung. Mit der Schmutzwassergebührensatzung vom 12.04.2021 wurde die Nachkalkulation bis 2019 und die Kalkulation 2020 bis 2023 beschlossen.

Sinn der vorliegenden Gebührennachkalkulation ist es, zu ermitteln, ob Kostenunterdeckungen oder Kostenüberdeckungen aus den jeweiligen Jahren angefallen sind.

Im Ergebnis der Nachkalkulation ist festzustellen, dass die Schmutzwassergebühren auskömmlich sind und nicht angepasst werden müssen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...