Informationsvorlage - S/19/0422-2

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Beratungsfolge

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Finanz. Auswirkung

siehe eingeplantes Budget in der Haushaltssatzung 2025

 

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Sachverhalt

Auf der Sitzung vom 03.06.2024 wurde das Verkehrskonzept durch die Stadtvertretung beschlossen. In der Anlage 2 hierzu gibt es verschieden gewichtete Maßnahmen. In der 4. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau- und Infrastruktur und Umwelt vom 26.11.2024 wurde durch die Verwaltung informiert, für welche Maßnahmen Kapazitäten und Budget für 2025 eingeplant sind. Die Mitglieder des Ausschusses wurden in dieser Sitzung gebeten, anhand der Anlage eigene Ideen für die Umsetzung in 2025 vorzuschlagen. Im Ergebnis hat man sich auf Folgendes geeinigt:

- Schaffung einer Querungshilfe der Schulstraße am La Casa (Klitzingstraße) 

- Schaffung einer Querungshilfe der Quetziner Straße am Kindergarten (Zur Alten Mühle)

- Verbesserung der Beleuchtung Alter Wall

- Ausfahrt Gartenstraße soll durch einen Poller verhindert werden

- Testphase zur saisonalen Sperrung der Hubbrücke 

 

In Bezug auf die Testphase der saisonalen Sperrung der Hubbrücke war und ist die Verwaltung sowohl mit den Einzelhändlern als auch mit den Gastronomen in Gesprächen. Ebenfalls wurden schon Gespräche mit der Verkehrsbehörde des Landkreises durchgeführt. Im Ergebnis dieser Gespräche soll die Testphase der saisonalen Sperrung nun vom 01.06.2025 bis einschließlich 19.10.2025 anhand der als Anlage 4 beigefügten Beschilderung (ggfs. mit 2 Klapppollern pro Sperrung und mit einem Lieferverkehrszeitraum von 7-9h) durchgeführt werden. Sollte das Verfahren für die Teileinziehung des Fahrbahnstücks der Straße "An der Metow" zum Fahrverbot für Kraftfahrzeuge aller Art (Beschluss-Nr. S/19/0335) bis zum 01.06.2025 noch nicht vollzogen sein, soll auch dieses Teilstück vorerst im Rahmen der Verkehrsrechtlichen Anordnung für den Kraftfahrzeugverkehr aller Art gesperrt werden. Weiterhin ist Folgendes geplant:

- Information der Bürger/innen durch eine Bekanntmachung in der Plauer Zeitung im Mai sowie auf unserer Homepage

- Festlegung von messbaren Kriterien zur laufenden Überwachung der Verkehrssituation sowie der allgemeinen Situation in der Testphase und laufendes Controlling während der Testphase durch die Verwaltung

- Auswertung dieser Testphase nach dem Sperrzeitraum durch die Verwaltung und Durchführung einer Einwohnerversammlung

- Auswertung der Einwohnerversammlung durch die Gremien der Stadtvertretung und Festlegung der weiteren Vorgehensweise für die Folgejahre in Bezug auf die Verkehrssituation bei der Hubbrücke

 

Aus Sicht der Wirtschaftsförderung ist in diesem Zusammenhang wichtig zu erwähnen, dass beim kontinuierlichen Controlling dieser Maßnahme zwingend die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage der Einzelhändler in der Innenstadt betrachtet werden muss. Sollte es dazu kommen, dass unabhängig von der allgemein angespannten wirtschaftlichen Situation aufgrund der Sperrung der Hubbrücke nachweislich signifikante Umsatzeinbußen bei den Einzelhändlern in der Innenstadt zu verzeichnen sind, sollte die Verkehrssituation noch während dieser Testphase nach entsprechender Gremienbeteiligung in eine Einbahnstraßenregelung stadteinwärts geändert werden. 

 

Historie:

Die Stadtvertretung der Stadt Plau am See möchte die Verkehrssituation und -infrastruktur weiter optimieren. Aus diesem Grund wurde ein Planungsbüro mit der Fortschreibung und Weiterentwicklung des bestehenden Verkehrskonzeptes beauftragt und legte im September 2019 ein Konzept vor, welches in Bürgerinformationsveranstaltungen am 12.11.2019 sowie am 19.11.2019 vorgestellt wurde. In diesen Veranstaltungen, sowie im Anschluss an diese Veranstaltungen, konnten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Plau am See zu den im Konzept dargestellten Sachverhalten Stellung nehmen und ihre Ideen vortragen bzw. diese im Nachgang der Verwaltung mitteilen.

 

Diese Ideen wurden zusammengefasst und innerhalb der Fraktionen besprochen. In einer gemeinsamen Sondersitzung haben sich die Fraktionen auf entsprechende Sachverhalte geeinigt. Da für die Umsetzung einiger dieser Themen die Verkehrsbehörde des Landkreises beteiligt werden muss, hat man diesen Entwurf des Verkehrskonzept samt den abgestimmten Themen aus den Fraktionen schon einmal zur Vorabprüfung an den Landkreis gegeben und um Rückmeldung gebeten. Von der Verkehrsbehörde kam im April 2021 bereits eine Rückmeldung, die im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Infrastruktur und Umwelt am 27.04.2021 bewertet worden ist.

 

Im Rahmen dieser Bewertung haben sich noch einige Prüfaufträge ergeben, die unter anderem eine zusätzliche Beauftragung des Planungsbüros zur Folge hatten. Weiterhin wurde der Entwurf des Verkehrskonzeptes mit dem Seniorenbeirat besprochen und auch hier gab es noch interessante Anregungen.

 

Das Planungsbüro hat der Verwaltung im Mai 2023 eine Lesefassung des fortgeschriebenen und weiterentwickelten Verkehrskonzeptes Plau am See (siehe Anlage 1) zur Verfügung gestellt, welche an die Fraktionsvorsitzenden weitergeleitet wurde.

 

Im Rahmen der Stadtvertretersitzung vom 28.06.2023 haben die Fraktionen CDU, SPD und DIE LINKE einen gemeinsamen Antrag gestellt, in welchem es um die Umsetzungsplanung und die Aufteilung des Verkehrskonzeptes in Teilschritte geht.

Dieser Antrag wurde dahingehend geändert, dass die Bürgerversammlung erst stattfinden soll, wenn der Umsetzungsplan erstellt und verabschiedet ist. Hierzu hat sich die fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe Verkehrskonzept gebildet und eine Bewertungsübersicht (siehe Anlage 2) erarbeitet. In diesem Zusammenhang wurde im März 2024 noch eine kleine Bürgerversammlung mit den direkten Anwohnern und Unternehmer an der Hubbrücke/Große Burgstraße durchgeführt, um die Verkehrssituation in diesem Bereich nochmal zu besprechen und sich ein aktuelles Stimmungsbild einzuholen. Am 24. Mai 2024 wurde zu einer öffentlichen Bürgerversammlung ins Kino eingeladen, in welcher anhand der als Anlage 3 beigefügten Präsentation die aktuellen Ergebnisse präsentiert wurden.

 

Anhand all dieser durchgeführten Schritte soll nun der aktuelle Stand des Verkehrskonzeptes beschlossen werden, damit sukzessive mit den priorisierten Maßnahmen begonnen werden kann. Das heißt im Einzelnen:

  • Beschlussfassung durch die Stadtvertretung
  • Umsetzungsplanung durch die Verwaltung entsprechend der Prioritätenliste unter Berücksichtigung der Personalressourcen, der Haushaltslage sowie der Akquise von Fördermitteln
  • Abstimmung mit der Verkehrsbehörde (bei Notwendigkeit)
  • Regelmäßige Bürgerversammlungen (1x jährlich) zum Abgleich und zur Anpassung des Konzeptes bzw. der einzelnen Maßnahmen.

 

Das Verkehrskonzept ist als Prozess gestaltet, der neue Erkenntnisse aufnimmt und sich ständig weiterentwickelt. Dabei werden die Erfahrungen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger ebenso berücksichtigt, wie fachliche und finanzielle Rahmenbedingungen.

 

Federführung für das Verkehrskonzept wird weiterhin der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Infrastruktur und Umwelt sein, der bei Bedarf andere Ausschüsse der Stadt Plau am See in die Beratungen mit einbezieht.

 

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Anlagen

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