Beschlussvorlage - S/24/0134

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt, dass die Verwaltung bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises den Antrag stellen soll, eine Tempo-30 km/h-Zone in Plau am See in der Straße „Zur Alten Mühle“ gemäß der als Anlage beigefügten Kartendarstellung einzurichten.

 

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

ca. 500,00 €

ca. 500,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

ca. 500,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

54100.52338200

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

In der Straße „Zur Alten Mühle“ befindet sich die Kindertagesstätte „Bunte Stifte“. Auf dieser Höhe beginnt derzeit mittels Verkehrszeichen Nr. 325.1-40 StVO ein verkehrsberuhigter Bereich.

Auf dem Straßenabschnitt zwischen der Kita und der Quetziner Straße sind aktuell 50 km/h gestattet. Ende 2023 hat sich ein Anwohner an die Stadt Plau am See gewandt und beantragte die Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereiches bis zur Quetziner Straße.

 

Eine Vergrößerung des verkehrsberuhigten Bereichs ist laut Unterer Straßenverkehrsbehörde des Landkreises nicht möglich, da die baulichen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Der vorhandene Gehweg ermöglicht die Trennung von Fußgängern und Fahrzeugverkehr, die Straße verfügt über keine Aufenthaltsfunktion.

Herr Schreiber von der Unteren Straßenverkehrsbehörde hat die Einrichtung einer Tempo-30 km/h-Zone mit dem Verkehrszeichen Nr. 274.1-40 vorgeschlagen. Durch diese Geschwindigkeitsbegrenzung würde sich die Sicherheit erhöhen.

Die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises hat in einem Schreiben vom 29.02.2024 mitgeteilt, dass nach einem Beschluss der Stadtvertretung Plau am See eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung durch diese Behörde erlassen werden könnte.

Es ist zu beachten, dass in einer Tempo-30 km/h-Zone die übliche Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gilt.

In der beigefügten Kartendarstellung sind die Standorte für Beginn und Ende der Tempo-30 km/h-Zone eingezeichnet.

Für die Beschilderung werden zwei Tempo-30 km/h-Zonen-Schilder mitsamt Rohrpfosten benötigt. Die Kosten wurden in der Haushaltsplanung 2025 bereits eingeplant.

 

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Anlagen

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