Beschlussvorlage - S/24/0155

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beauftragt die Verwaltung, in der Haushaltsplanung 2026 einen Betrag in Höhe von 160.000 € (brutto) für die Anschaffung eines neues Wechselladefahrzeuges sowie einem entsprechenden Aufbaumoduls einzustellen.

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Finanz. Auswirkung

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

160.000,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

12605.0714

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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Sachverhalt

Im aktuellen Fahrzeugbestand der Feuerwehr Plau am See sind u.a. ein Gerätewagen-Öl (GW-Öl), ein Ölwehranhänger sowie ein Rüstwagen (RW1) vorhanden. Der GW-Öl ist mittlerweile 27 Jahre alt und der RW1 sogar 31 Jahre. Aus diesem Grund ist der Reparaturbedarf sowie die Reparaturkosten vergleichsweise hoch und werden in den nächsten Jahren insbesondere vor der Hauptuntersuchung weiter steigen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Ersatzteile mittlerweile sehr schwer zu beschaffen sind und es teilweise mehrere Monate Wartezeiten gibt. Somit ist es der Wunsch der Wehrführung, beide Fahrzeuge zu verkaufen und durch ein Wechselladefahrzeug (WLF) zu tauschen, der aufgrund flexibel gestaltbarer Aufbautechnik (Abrollcontainer) multifunktional nutzbar ist und in der Unterhaltung nur noch für ein Fahrzeug Kosten anfallen. So könnte u.a. ein Abrollcontainer Gefahrengut und ein Abrollcontainer Logistik angeschafft werden.

 

Aktuell sind solche Wechselladefahrzeuge mit einer Tageszulassung für 99.990 € zzgl. Mehrwertsteuer am Markt zu erwerben. Entsprechende Abrollcontainer sind je nach Art im Neuzustand für 16.000 € bis ca. 40.000 € erhältlich. Für gebrauchte Abrollcontainer zahlt man je nach Art zwischen 5.000 € bis 10.000 €. Der zuständige Fachdienst im Landkreis hat gegenüber der Plauer Wehrführung bereits avisiert, dass ggfs. die Möglichkeit besteht, dass der Landkreis sich an der Finanzierung eines Abrollcontainers beteiligt. Eine Drittelfinanzierung (Land, Landkreis, Kommune) ist nach ersten Informationen für das WLF nicht möglich. Ein alternativ anzuschaffendes (förderfähiges) Feuerwehrfahrzeug als GW-Logistik hat einen Kaufpreis von ca. 450.000 €, ist aber längst nicht so flexibel wie ein Wechselladefahrzeug.

 

Weitere Vorteile zur Ersatzanschaffung eines Wechselladefahrzeuges sind in der Anlage ersichtlich und können bei Bedarf auch noch von der Wehrführung weiter erläutert werden.

 

Sofern dieser Beschluss durch die Stadtvertretung gefasst werden sollte, würden ab jetzt keine größeren Reparaturen mehr für den GW-Öl und den RW1 vorgenommen werden. Dafür müsste jedoch direkt nach dem genehmigten und veröffentlichen Haushalt 2026 eine entsprechende Ausschreibung für dieses Fahrzeug sowie des Abrollcontainers erfolgen. Für das Jahr 2026 sollen bestenfalls ein Abrollbehälter durch die Stadt sowie ein Abrollbehälter durch den Landkreis angeschafft werden. Vor Ausschreibung eines neues Abrollbehälters soll immer erst geprüft werden, ob es gute gebrauchte Abrollbehälter gibt.    

 

(aktuelle Kosten für die Bestandsfahrzeuge:

- Versicherung 2025: GW-Öl = 387,44 €; RW1 = 328,44 €; Ölwehranhänger = 12,35 €

- Reparaturkosten 2025 (bis Ende 08/2025): GW-Öl = 2.974,05 €; RW1: 3.542,10 €)

 

Die Finanzierung soll aus der Infrastrukturpauschale (§ 23 FAG) erfolgen.

 

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Anlagen

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